Gibt es für AG die dem TVÖD unterliegen eigentlich Vorgaben, außer die Anzahl der Urlaubstage und Anzahl der Wochenstunden, welche Inhalte in einer Dienstzeitvereinbarung konkretisiert werden dürfen / müssen oder kann der AG hier seiner Kreativität quasi freien Lauf lassen?
Zum Beispiel Dienstbeginn / -ende, Umgang mit Überstunden usw..