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Zusammenhang TVÖD und Dienstzeitvereinbarung

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Philipp:
Gibt es für AG die dem TVÖD unterliegen eigentlich Vorgaben, außer die Anzahl der Urlaubstage und Anzahl der Wochenstunden, welche Inhalte in einer Dienstzeitvereinbarung konkretisiert werden dürfen / müssen oder kann der AG hier seiner Kreativität quasi freien Lauf lassen?

Zum Beispiel Dienstbeginn / -ende, Umgang mit Überstunden usw..

Spid:
Da TB keine Dienstzeit, sondern Arbeitszeit haben, sind derlei Regelungen ohne Belang, da sie TB nicht betreffen.

Organisator:
Du kannst ziemlich kreativ sein, es gibt jedoch auch noch andere Regelungen, die mit reinspielen. z.B. das Arbeitszeitgesetz und Verordnungen dazu oder Regelungen für Zuschläge für z.B. Nachtarbeit.

wedo:
Bei einer DV kann nicht nur der AG kreativ sein  ;) sondern auch die Personalvertretung. Es ist hier eine Verhandlungssache die sehr (an)spannend sein kann. Es gibt vieles zu bedenken da es sehr viele Fallstricke gibt. Für den AN birgt die Vereinbarung des §10 TVÖD viele Vorteile, die der AG aber meistens nicht haben will.

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