Autor Thema: Jahressonderzahlung Bund  (Read 7615 times)

JohnShelby88

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Jahressonderzahlung Bund
« am: 29.10.2020 10:04 »
Guten Morgen zusammen,

ich bin seit 18.08.2020 als TB E11 Stufe 2 beim Bund angestellt.
Nun habe ich Fragen bezüglich der Bemessungsgrundlage und der Zwölftel Regelung.
Die Bemessungsgrundlage sagt ja es werden die Gehälter Juli, August September addiert und durch drei geteilt, wenn man nach September anfängt wird das erste volle Gehalt als Grundlage genommen. Wird bei mir jetzt mein erstes volles Gehalt als Grundlage genommen, oder mein halbes August und volles September Entgelt addiert und durch drei geteilt( da wäre ja extrem nachteilig für mich da Juli und halber August kein Gehalt). Kann mir jemand sagen wie meine Bemessungsgrundlage aussieht, volles Gehalt oder anteilig?. Die nächste Frage bezieht sich auf die zwölftel Regelung. Werden dort nur ganze Monate betrachtet? Also steht mir nur für September-Dezember also 4/12 etwas zu oder zählt der August etwa noch halb oder sogar ganz?

Vielen Dank euch :)

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #1 am: 29.10.2020 10:19 »
Bemessungsgrundlage: Satz 2 der PE zu §20 Abs. 3 TVÖD: Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.

Minderung: §20 Abs. 4 Satz 1 TVÖD: Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach §21 haben.

Lorenzo von Matterhorn

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #2 am: 30.10.2020 11:11 »
Unter Umständen hilft dir dazu auch noch das "Durchführungsrundschreiben zur Jahressonderzahlung" von Seiten des BMI.

Aktenzeichen: D 5 -31002/1#6

Oliver102

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Jahresonderzahlung
« Antwort #3 am: 16.11.2020 15:15 »
Moin, Undzwar bin ich leider etwas länger krank und wollte Erfahren ob ich Anspruch auf die Sonderzahlung habe ?

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #4 am: 16.11.2020 16:57 »
Wenn dein Arbeitsverhältnis am 01.12.2020 besteht und du im Jahr 2020 Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest, steht dir eine Jahressonderzahlung zu. Für Monate, in denen kein Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand, vermindert sich die JSZ um jeweils ein Zwölftel.

ARGO

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #5 am: 23.11.2020 12:11 »
Hallo alle zusammen,
ich möchte das Thema gerne für mich aufgreifen und um folgende Frage von mir ergänzen.
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
Sprich erste Hälfte von Januar-Juli = TV-L
Zweite Hälfte Juni bis Dezember = TVöD-Bund

Wenn ich hier richtig gelesen habe, spricht man ja nur von "Anspruch auf Entgelt". Aber ist damit auch zwingend der identische Tarifvertrag verknüpft?
Danke schon mal für eine Antwort :)

Bastel

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #6 am: 23.11.2020 12:38 »
Nein.

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #7 am: 23.11.2020 12:52 »
Hallo alle zusammen,
ich möchte das Thema gerne für mich aufgreifen und um folgende Frage von mir ergänzen.
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
Sprich erste Hälfte von Januar-Juli = TV-L
Zweite Hälfte Juni bis Dezember = TVöD-Bund

Wenn ich hier richtig gelesen habe, spricht man ja nur von "Anspruch auf Entgelt". Aber ist damit auch zwingend der identische Tarifvertrag verknüpft?
Danke schon mal für eine Antwort :)

Es ist mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis verknüpft, nicht mit demTarifvertrag.

Gerda Schwäbel

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #8 am: 25.11.2020 19:09 »
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
"Können" schon, manchmal fehlt es am "wollen", weil das "sich zieren" so beliebt ist.

Der Bund hat eine übertarifliche Regelung, die Sie in dem unter #3 erwähnten und hier verlinkten Rundschreiben unter Ziffer 1.3 finden. Voraussetzung ist, dass für Ihre Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestanden hat. Gerade nach der herrschenden Meinung in diesem Forum soll ein "dringendes" dienstliches Bedürfnis viel mehr sein als ein "dienstliches Bedürfnis", das vorliegt, wenn Sie nach einer Stellenausschreibung eingestellt worden sind.

Mich hat das nicht überzeugt, ich nehme die übertarifliche Regelung wörtlich. Wenn wir Sie im Ausschreibungsverfahren ausgewählt haben und mit Ihrem Arbeitsantritt nicht warten wollen, bis Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber ohne Verlust der Jahressonderzahlung verlassen können, dann sehe ich unser Bedürfnis als "dringend" an und berücksichtige bei der Jahressonderzahlung auch die Zeit Ihrer Tätigkeit im TV-L. Wenn das BMI das nicht möchte, dann soll es in seinem Rundschreiben einen anderen Wortlaut wählen, der nicht auf die zeitliche Komponente abstellt!

Versuchen Sie es, auf Ihrer Bezügemitteilung steht eine Telefonnummer, unter der Sie Auskunft bekommen; viel Erfolg! (Mir passiert es übrigens sehr häufig, dass ich die zusätzlichen Zwölftel erst beim Dezember-Zahltag berücksichtigen kann, weil ich es nicht früher zeitlich hinbekomme.)
   

ARGO

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #9 am: 23.12.2020 10:42 »
Hallo Frau Schwäbel,
vielen Dank für ihre hilfreiche Antwort. Ich habe es bei meinem Arbeitgeber angemerkt und nachgefragt. Mit Erfolg. Ich erhalte die restlichen zwölftel nachträglich. ;)
Liebe Grüße und schöne Feiertage

Bastel

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #10 am: 23.12.2020 11:09 »
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
"Können" schon, manchmal fehlt es am "wollen", weil das "sich zieren" so beliebt ist.

Der Bund hat eine übertarifliche Regelung, die Sie in dem unter #3 erwähnten und hier verlinkten Rundschreiben unter Ziffer 1.3 finden. Voraussetzung ist, dass für Ihre Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestanden hat. Gerade nach der herrschenden Meinung in diesem Forum soll ein "dringendes" dienstliches Bedürfnis viel mehr sein als ein "dienstliches Bedürfnis", das vorliegt, wenn Sie nach einer Stellenausschreibung eingestellt worden sind.

Mich hat das nicht überzeugt, ich nehme die übertarifliche Regelung wörtlich. Wenn wir Sie im Ausschreibungsverfahren ausgewählt haben und mit Ihrem Arbeitsantritt nicht warten wollen, bis Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber ohne Verlust der Jahressonderzahlung verlassen können, dann sehe ich unser Bedürfnis als "dringend" an und berücksichtige bei der Jahressonderzahlung auch die Zeit Ihrer Tätigkeit im TV-L. Wenn das BMI das nicht möchte, dann soll es in seinem Rundschreiben einen anderen Wortlaut wählen, der nicht auf die zeitliche Komponente abstellt!

Versuchen Sie es, auf Ihrer Bezügemitteilung steht eine Telefonnummer, unter der Sie Auskunft bekommen; viel Erfolg! (Mir passiert es übrigens sehr häufig, dass ich die zusätzlichen Zwölftel erst beim Dezember-Zahltag berücksichtigen kann, weil ich es nicht früher zeitlich hinbekomme.)
 

Mir war dieses Rundschreiben bisher auch nicht bekannt. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich etwas besser verhandelt ;D

Aber was hat den die Bezügestelle damit zu tun? Müsst das ganze nicht über das Personalamt gehen?

Gerda Schwäbel

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #11 am: 23.12.2020 12:40 »
Vielen Dank für die Rückmeldung, ARGO. Freut mich, dass Sie erfolgreich waren.

Aber was hat den die Bezügestelle damit zu tun? Müsst das ganze nicht über das Personalamt gehen?

Ich bin die Leiterin der Bezügestelle und ich entscheide, ohne dass ich die Personalstelle vorher kontaktiere - für drei Bundeseinrichtungen. In anderen Einrichtungen mag darüber die Personalstelle entscheiden, für mich ist das aber immer noch die Ausnahme.
Falls die Zuständigkeit der Personalstelle vorliegen sollte, sehe ich darin kein Problem. Ich traue es den Kolleginnen und Kollegen (der Bezügestellen) absolut zu, dass sie in der Lage sind eine(n) Hilfesuchende(n) an eine andere Stelle zu verweisen. 

Den Begriff des "Personalamts" kenne ich nur aus dem kommunalen Bereich, daher käme ich überhaupt nicht auf die Idee, jemanden dessen Arbeitsverhältnis unter den TVöD-Bund fällt, an dieses Personalamt zu verweisen.