Autor Thema: Jahressonderzahlung Bund  (Read 4035 times)

JohnShelby88

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Jahressonderzahlung Bund
« am: 29.10.2020 09:47 »
Guten Morgen zusammen,

ich bin seit 18.08.2020 als TB E11 Stufe 2 beim Bund angestellt.
Nun habe ich Fragen bezüglich der Bemessungsgrundlage und der Zwölftel Regelung.
Die Bemessungsgrundlage sagt ja es werden die Gehälter Juli, August September addiert und durch drei geteilt, wenn man nach September anfängt wird das erste volle Gehalt als Grundlage genommen. Wird bei mir jetzt mein erstes volles Gehalt als Grundlage genommen, oder mein halbes August und volles September Entgelt addiert und durch drei geteilt( da wäre ja extrem nachteilig für mich da Juli und halber August kein Gehalt). Die nächste Frage bezieht sich auf die zwölftel Regelung. Werden dort nur ganze Monate betrachtet? Also steht mir nur für September-Dezember also 4/12 etwas zu oder zählt der August etwa noch halb oder sogar ganz?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #1 am: 29.10.2020 09:47 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

JohnShelby88

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #2 am: 29.10.2020 09:51 »
Ja, TVÖD Bund Tarifgebiet West

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #3 am: 29.10.2020 09:52 »
Dann bist du im falschen Unterforum. Stelle die Frage am besten im passenden Unterforum.

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #4 am: 29.10.2020 09:53 »
5/12 und es wird nur der Zeitraum mit Gehalt Tagesscharf berücksichtigt (also nicht pauschal durch 3 geteilt).

JohnShelby88

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #5 am: 29.10.2020 09:54 »
Hey Lars vielen Dank. Also ist davon auszugehen das im Endeffekt ein volles Monatsgehalt als Bemessungsgrundlage dient?

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #6 am: 29.10.2020 09:56 »
Nein.

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung Bund
« Antwort #7 am: 29.10.2020 10:51 »
Nicht exakt, aber ungefähr.