Autor Thema: Corona-Sonderzahlung - trotz betrieblicher Kündigung?!  (Read 2724 times)

Jule90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo an alle,

mein Team und ich wurden bis zum 31.10. betrieblich gekündigt, da unsere Einrichtung geschlossen wird.
Was mir niemand beantworten kann, bzw. will, was bedeutet das für die Corona-Sonderzahlung? Die Voraussetzungen dafür erfüllen wir, sind aber im Dezember nicht mehr bei unserem Arbeitgeber angestellt.
Weiß jemand von euch mehr?

Viele Grüße

Julia

Spid

  • Gast
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 01.10.2020 ist für den Anspruch auf die Sonderzahlung unbeachtlich.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,382
Hallo an alle,

mein Team und ich wurden bis zum 31.10. betrieblich gekündigt, da unsere Einrichtung geschlossen wird.
Was mir niemand beantworten kann, bzw. will, was bedeutet das für die Corona-Sonderzahlung? Die Voraussetzungen dafür erfüllen wir, sind aber im Dezember nicht mehr bei unserem Arbeitgeber angestellt.
Weiß jemand von euch mehr?

Viele Grüße

Julia

Wird nicht immer propagiert, dass man im ÖD quasi unkündbar wäre?

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Wird nicht immer propagiert, dass man im ÖD quasi unkündbar wäre?

Na ja, so ganz pauschal gilt das eben nicht. Betriebsbedingte Kündigungen sind allerdings faktisch seltener als in der privaten Wirtschaft.

Spid

  • Gast
Mal ganz abgesehen davon, daß die TE sich überhaupt nicht dazu eingelassen hat, ob sie im öD sei, sind betriebsbedingte Kündigungen im öD deshalb faktisch seltener als in der Privatwirtschaft, weil in der Privatwirtschaft ein Vielfaches der Personen arbeitet wie im öD.

Jule90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Erstmal danke und richtig, ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst, wir werden tvöd-angelehnt bezahlt (nach S12 eingruppiert).

Eben hat sich meine Personalabteilung gemeldet, die Prämie sei für uns nicht vorgesehen, weil wir in der Jugendhilfe tätig sind. Diese Antwort ist für mich nicht wirklich schlüssig, were ich wohl noch weiter nachforschen müssen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,382
Erstmal danke und richtig, ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst, wir werden tvöd-angelehnt bezahlt (nach S12 eingruppiert).

Eben hat sich meine Personalabteilung gemeldet, die Prämie sei für uns nicht vorgesehen, weil wir in der Jugendhilfe tätig sind. Diese Antwort ist für mich nicht wirklich schlüssig, were ich wohl noch weiter nachforschen müssen.

Angelehnt ist wohl das Zauberwort.

Spid

  • Gast
Es kommt auf die Formulierung der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag an.