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Corona-Sonderzahlung - trotz betrieblicher Kündigung?!

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Jule90:
Hallo an alle,

mein Team und ich wurden bis zum 31.10. betrieblich gekündigt, da unsere Einrichtung geschlossen wird.
Was mir niemand beantworten kann, bzw. will, was bedeutet das für die Corona-Sonderzahlung? Die Voraussetzungen dafür erfüllen wir, sind aber im Dezember nicht mehr bei unserem Arbeitgeber angestellt.
Weiß jemand von euch mehr?

Viele Grüße

Julia

Spid:
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 01.10.2020 ist für den Anspruch auf die Sonderzahlung unbeachtlich.

Bastel:

--- Zitat von: Jule90 am 29.10.2020 12:13 ---Hallo an alle,

mein Team und ich wurden bis zum 31.10. betrieblich gekündigt, da unsere Einrichtung geschlossen wird.
Was mir niemand beantworten kann, bzw. will, was bedeutet das für die Corona-Sonderzahlung? Die Voraussetzungen dafür erfüllen wir, sind aber im Dezember nicht mehr bei unserem Arbeitgeber angestellt.
Weiß jemand von euch mehr?

Viele Grüße

Julia

--- End quote ---

Wird nicht immer propagiert, dass man im ÖD quasi unkündbar wäre?

RsQ:

--- Zitat von: Bastel am 29.10.2020 12:29 ---Wird nicht immer propagiert, dass man im ÖD quasi unkündbar wäre?

--- End quote ---

Na ja, so ganz pauschal gilt das eben nicht. Betriebsbedingte Kündigungen sind allerdings faktisch seltener als in der privaten Wirtschaft.

Spid:
Mal ganz abgesehen davon, daß die TE sich überhaupt nicht dazu eingelassen hat, ob sie im öD sei, sind betriebsbedingte Kündigungen im öD deshalb faktisch seltener als in der Privatwirtschaft, weil in der Privatwirtschaft ein Vielfaches der Personen arbeitet wie im öD.

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