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Tätigkeitsdarstellung und Bewertung 9a

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Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert und werden nicht etwa vom AG eingruppiert.

Wenn Du einer TD und Bewertung bedarfst, die einer E9b entspricht, warum fragst Du dann nach einer der E9a fragst? Und zudem frage ich mich, was Du an einer TD und Bewertung vergleichen möchtest, die von Sachbearbeitern von Abwasser bis Wohngeld über unterschiedlichsten Außendiensttätigkeiten bis hin zu unterschiedlichen Beauftragten von Arbeitssicherheit bis Datenschutz gehen?

marcoberlin:

--- Zitat von: JW69 am 29.10.2020 14:30 ---Wer hier im Forum hat von seinem Arbeitgeber eine Tätigkeitsdarstellung und Bewertung als Verwaltungsangestellter nach 9a bekommen?

--- End quote ---

Um die Frage zu beantworten, ja, in meinem Bereich wurden „aktuell“ zwei SB Tätigkeiten nach E 9a bewertet und deren „Richtigkeit“ bisher durch DK nicht beanstandet. Zumindest ein Tätigkeitsbereich kann sich dabei auch auf die Rechtsprechung des BAG stützen. Die Info hilft dir aber nicht weiter, wie Spid zutreffend festgestellt hat.

In deinem Fall gab es doch bereits ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ich darf wohl davon ausgehen, dass Gegenstand eine Tätigkeitsbeschreibung war!? Entweder vom Arbeitgeber erstellt, mit der Frage ob die aus deiner Sicht alle Aufgaben und Zeitanteile zutreffend wiedergegeben hat oder eine von dir erstellte. Nur die Beschreibungen wären maßgeblich und nicht irgendwelche möglicherweise unzutreffende anderer Dienststellen. Hier hilft im Zweifel nur die letztinstanzliche Entscheidung abzuwarten. So ohne jede konkrete Kenntnis der Tätigkeitsbeschreibung bzw. zuvörderst ohne konkrete Kenntnis aller von dir auszuübender Tätigkeiten nebst Zeitanteilen, wird dir keiner mitteilen können, wie nach Auffassung der Foristen die Bewertung aussehen könnte.

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