Hallo in die Runde. Ich werde im nächsten Jahr in Elternzeit gehen (4 Monate). Verstehe ich es richtig, dass meine Vertretung erst Anspruch auf die Zulage einer höherwertigen Tätigkeit hat, wenn sie diese ununterbrochen mindestens einen Monat ausgeübt hat und während dieser Zeit nicht krank sein darf bzw. keinen Urlaub nehmen darf, um die Zulage nicht zu verlieren und nach dem einen Monat wäre Urlaub oder Krankheit unschädlich und sie würde die Zulage auch dann erhalten?
In meinem zweiten Monat der EZ würde meine Vertreterin nämlich Urlaub nehmen wollen.