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Jahressonderzahlung i.V.m. einer Zulage
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RedIndian:
Guten Morgen in die Runde. ;)
Ich habe bis morgen befristet seit letztem Jahr Juni zur EG 6 noch die Zulage zur EG 8 bekommen.
Die Jahressonderzahlung bemisst sich ja nach dem Durchschnitt aus den Monaten Juli, August und September.
Richtet sich das dann nur nach der EG 6 oder dann mit der Zulage?
Danke im Voraus für die Antworten.
Spid:
Die Zulage zählt zur Bemessungsgrundlage.
RedIndian:
Danke.
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