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Jahressonderzahlung i.V.m. einer Zulage

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RedIndian:
Guten Morgen in die Runde.  ;)

Ich habe bis morgen befristet seit letztem Jahr Juni zur EG 6 noch die Zulage zur EG 8 bekommen.

Die Jahressonderzahlung bemisst sich ja nach dem Durchschnitt aus den Monaten Juli, August und September.

Richtet sich das dann nur nach der EG 6 oder dann mit der Zulage?

Danke im Voraus für die Antworten.

Spid:
Die Zulage zählt zur Bemessungsgrundlage.

RedIndian:
Danke.

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