Autor Thema: Zeitpunkt Zuordnung Entwicklungsstufe - TV-BA  (Read 3445 times)

Tsubasa

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Hallo zusammen,

ich habe von einer für mich zuständigen Mitarbeiterin eine Zusage für eine Stelle im Jobcenter erhalten (TV-BA). Dort erhielt ich die Auskunft, dass eine Überprüfung der Vorerfahrung erst nach der Probezeit stattfindet und ich erst im Anschluss in die entsprechende Entwicklungsstufe zugeordnet werde. Die Differenz des Betrags solle ich dann rückwirkend erstattet bekommen.
Aus diversen Gründen möchte ich natürlich vorab wissen, in welche Entwicklungsstufe ich zugeteilt werden, da ich einige Jahre Vorerfahrung habe. Ich habe im Tarifvertrag nichts dazu gefunden.
Lediglich unter §18  im TV-BA:

(5) Bei  Einstellung  von  Beschäftigten  mit  einschlägiger  Berufserfahrung  erfolgt  die  Stufenzuordnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Dauer der einschlägigen Berufserfahrung  nach  Maßgabe  der  in  Absatz  6  für  den  Stufenaufstieg  im  laufenden Arbeitsverhältnis getroffenen Regelungen.

Hat jemand Erfahrungswerte mit dieser Art des Vorgehens?

WasDennNun

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Antw:Zeitpunkt Zuordnung Entwicklungsstufe - TV-BA
« Antwort #1 am: 26.04.2021 08:53 »
Hat jemand Erfahrungswerte mit dieser Art des Vorgehens?
Mein Erfahrung ist, dass ich so etwas immer in den Arbeitsvertrag vor Unterschrift fixiert habe.
Hatte aber auch stets die komfortable Lebenshaltung/Situation, dass ich nicht gezwungen war etwas zu unterschreiben, was nicht meinen Kriterien genügte.
Mit solchen klaren Ansagen seitens des AGs ging aber im Kern immer alles. Und dann doch plötzlich und schnell.