Autor Thema: Bossing nach Entfristungsklage  (Read 7800 times)

Spid

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #30 am: 03.11.2020 10:05 »
Natürlich ist es das - oder wo fände ich jetzt die rechtlichen Regelungen zu Mobbing?

Wdd3

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Spid

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #32 am: 03.11.2020 10:47 »
Die Website führt doch selbst aus, daß Mobbing rechtlich Blubb ist.

Wdd3

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #33 am: 03.11.2020 11:23 »
Ist Mobbing strafbar?
Es gibt für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr kann diese Schikane unterschiedliche Delikte verwirklichen.
Es gibt für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr kann diese Schikane unterschiedliche Delikte verwirklichen.
Mobbing ist kein Spaß, wie es viele Täter gern behaupten, um ihr Handeln zu verharmlosen. Es ist auch kein Kavaliersdelikt, andere Menschen systematisch zu quälen, zu drangsalieren und zu schikanieren, sondern eine sehr ernstzunehmende Form der Gewalt und als solche mitunter auch strafbar.


Dieser Auszug aus der Webside sagt aus das Mobbing kein eigener Strafbestand ist aber sehr wohl zu einem führen kann.
Ich sage lediglich das Handlungen die zu einem Strafbestand führen können mehr als Blubb sind.

Spid

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #34 am: 03.11.2020 11:27 »
Genau diesen Auszug meinte ich. Er besagt ganz genau das, was ich schrieb und Du zitiert hast:
„Bossing“ und „Mobbing“ sind rechtlich Blubb. Welche konkrete Rechtsverletzung siehst Du? Sofern Du keine benennen kannst, worauf beruht die Einschätzung, es sein“nicht rechtens“?

AndreasG

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #35 am: 03.11.2020 11:45 »
Mobbing an sich ist juristisch nicht sanktioniert.

Kommt es in Folge des Mobbings aber zu einem Verlust des Arbeitsplatzes sind Schadensersatzforderungen denkbar genau wie bei psychischen Folgen Schmerzensgeldansprüche möglich sind.

Spid

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #36 am: 03.11.2020 11:57 »
Nein, auch dann ist Mobbing rechtlich Blubb. Es kommt auf eine konkrete Rechtsverletzung an.

WasDennNun

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #37 am: 03.11.2020 16:30 »
100% bleiben 100%

Stimmt, hat mir vor kurzem ein Kollege gesagt: "Ich geh in den BR damit ich unkündbar werde."
Und im PR sitzen Beamte die da drin sind, damit sie unkündbar werden  ::)
Jeder hat halt so seine Wahrnehmung, warum einer such für den PR aufstellen läßt.
Meine nicht empirische Erfahrung zeigt das es nicht 100% sind, die wg. unkündbarkeit da rein gehen

Spid

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #38 am: 03.11.2020 16:34 »
Beamte im PR sind vor Versetzung geschützt.

ike

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #39 am: 03.11.2020 19:57 »
Nein, auch dann ist Mobbing rechtlich Blubb. Es kommt auf eine konkrete Rechtsverletzung an.

Kann man von Mobbing auch dann nicht mehr sprechen, wenn man als AN gg. den AG eine Klage nach dem AGG in Verbindung mit dem SGB IX "gewonnen" hat?
Paradoxerweise ist dies für den Gemobbten ein "Glücksfall" und in diesem Fall nur die Spitze des Eisbergs gewesen.

Wdd3

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Antw:Bossing nach Entfristungsklage
« Antwort #40 am: 04.11.2020 07:53 »
100% bleiben 100%

Stimmt, hat mir vor kurzem ein Kollege gesagt: "Ich geh in den BR damit ich unkündbar werde."
Und im PR sitzen Beamte die da drin sind, damit sie unkündbar werden  ::)
Jeder hat halt so seine Wahrnehmung, warum einer such für den PR aufstellen läßt.
Meine nicht empirische Erfahrung zeigt das es nicht 100% sind, die wg. unkündbarkeit da rein gehen

Der Kommentar von Rene war für den von The Witch, der auf allgemein sachfremde Gründe hingewiesen hat. Das habe ich lediglich mit einem Beispiel bestätigt. Niemand hat behauptet das dies 100% sind.