Autor Thema: Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD  (Read 6237 times)

gnom20

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Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« am: 31.10.2020 18:07 »
Hallo in die Runde,
kann jemand aus dem Forum bezüglich der zu absolvierenden Steh- bzw. Wartezeiten bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Beförderung (Stellenbündelung A9-A11) bei Quereinsteigern im gD Auskunft geben.
Beispielsweise bei Einstellung als Quereinsteiger vom Kreis zum Bund (Einstellung mit bereits bestehender A10). Wie verhält es sich hier mit den Wartezeiten im Vergleich zu den beim Bund ausgebildeten Beamten.
Bisher konnte ich dazu in den mir bekannten Verwaltungsbestimmungen noch nichts finden.
Danke schon mal.

Asperatus

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #1 am: 31.10.2020 18:24 »
Für Quereinsteiger gelten keine abweichenden Warte- oder Stehzeiten. Wenn die Laufbahnbefähigung vorhanden ist, erfolgt eine Gleichbehandlung.

Maßgeblich ist § 22 Abs. 4 Nr. 2 lit. b Bundesbeamtengesetz. Demnach ist eine Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung unzulässig.

Die Auswahl nach fachlicher Leistung (§ 32 Nr. 1 Bundeslaufbahnverordnung) setzt in der Regel enie dienstliche Beurteilung voraus (§ 33 Abs. 1 S. 1 BLV). Zudem müssten entsprechende Planstellen verfügbar sein.

gnom20

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #2 am: 10.11.2020 19:27 »
Danke für die schnelle Antwort Asperatus.

Leider habe ich dazu jedoch eine andere Info von der personalbearbeitenden Stelle erhalten.
Meine bisherige Stehzeit von 2,5 Jahren in A10 beim alten Dienstherrn wird zwar berücksichtigt, eine Beförderung aber erst in frühestens 2 Jahren in Aussicht gestellt (macht dann insgesamt mindestens 4,5 Jahre).
Begründet wurde es damit, dass es keine Benachteiligung der vom Bund ausgebildeten Beamten geben soll. Mittlerweile erfolgt ja dort die Beförderung (bei Stellenbündelung) in der Regel nach 3 Jahren.
Eine gewisse Unterscheidung könnte ich ja durchaus nachvollziehen, jedoch erscheint mir hier der Abstand als ziemlich groß.
Leider habe ich dazu in den Vorschriften zur Besoldung nichts finden können.

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #3 am: 10.11.2020 21:14 »
Hä ? Also...

"Begründet wurde es damit, dass es keine Benachteiligung der vom Bund ausgebildeten Beamten geben soll. Mittlerweile erfolgt ja dort die Beförderung (bei Stellenbündelung) in der Regel nach 3 Jahren."

Wie bitte? Die Beförderung kann auch erst nach 10 Jahren oder nach 12 Jahren bis zur A11 dauern.

Wo steht das und wer sagt das mit den 3 Jahren. Habe ich nie gehört. Würde mich brennend interessieren. Trifft für 99% meiner Kollegen nicht zu.

Bruce Springsteen

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #4 am: 10.11.2020 22:04 »
Mit der Antwort würde ich die Stelle wechseln.. junge junge..

2strong

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #5 am: 11.11.2020 01:10 »
Wo steht das und wer sagt das mit den 3 Jahren. Habe ich nie gehört. Würde mich brennend interessieren. Trifft für 99% meiner Kollegen nicht zu.
Das steht nirgendwo, sondern ergibt sich maßgeblich aus der von Asperatus beschriebenen Planstellensituation. Beurteilt wird in vielen Bundesbehörden im 2-Jahres-Rhythmus. Wenn hinreichend viele Planstellen frei sind, können in der Folge auch die Notengruppen befördert werden. Bis A 11 dürfte das nicht selten auch tatsächlich im Regelbeurteilungstakt möglich sein.

Chrizlebaer

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #6 am: 11.11.2020 09:22 »
Danke für die schnelle Antwort Asperatus.

 Mittlerweile erfolgt ja dort die Beförderung (bei Stellenbündelung) in der Regel nach 3 Jahren.
Kann ich so bestätigen. Bei mir in der Laufbahn (GtD) wurde bisher jeder den ich kenne ausnahmslos nach den 3 Jahren Probezeit auf A11 befördert. Bei verkürzter Probezeit wurden Kollegen auch schon nach einem Jahr befördert.

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #7 am: 11.11.2020 12:55 »
Wo steht das und wer sagt das mit den 3 Jahren. Habe ich nie gehört. Würde mich brennend interessieren. Trifft für 99% meiner Kollegen nicht zu.
Das steht nirgendwo, sondern ergibt sich maßgeblich aus der von Asperatus beschriebenen Planstellensituation. Beurteilt wird in vielen Bundesbehörden im 2-Jahres-Rhythmus. Wenn hinreichend viele Planstellen frei sind, können in der Folge auch die Notengruppen befördert werden. Bis A 11 dürfte das nicht selten auch tatsächlich im Regelbeurteilungstakt möglich sein.

Ich hoffe und denke mal nicht, dass wir hier nur über Bundesministerien sprechen. Das setze ich mal voraus.

Um die Katze mal aus dem Sack zu lassen:

Das gilt garantiert nicht für die Bundespolizei. Das gilt garantiert auch nicht für den Zoll. Sind wir schon mal bei einem Personalvolumen von 80.000 Beamten für die das nicht gilt.
(Laut Statista gibt es 180.000 Bundesbeamte insgesamt).

Das gilt (so zumindest mal auf Nachfrage) auch nicht für meine Kollegen beim BVA. Zumindest die, die ich kenne und die Infos die diese Kollegen von anderen haben.

Somit möchte ich tatsächlich mal die Fakten auf den Tisch haben. Finde ich sehr interessant das Thema.
Von welchen Behörden im Bundesbereich also reden wir?

Organisator

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #8 am: 11.11.2020 14:47 »
Ich hoffe und denke mal nicht, dass wir hier nur über Bundesministerien sprechen. Das setze ich mal voraus.

Nein, Bundesministerien sind nicht gemeint. Diese verfügen üblicherweise über keine A9-11 - Stellenbündel sondern in der Regel über laufbahnübergreifende Bündel.

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #9 am: 11.11.2020 15:06 »
Ich hoffe und denke mal nicht, dass wir hier nur über Bundesministerien sprechen. Das setze ich mal voraus.

Nein, Bundesministerien sind nicht gemeint. Diese verfügen üblicherweise über keine A9-11 - Stellenbündel sondern in der Regel über laufbahnübergreifende Bündel.


Hallo, das ist mir auch klar. Hatte es nur beiläufig erwähnt.

Es bleibt trotzdem für mich, da ja anscheinend dieses System nach circa 3 Jahren der Beförderung zu A11 bei allen Behörden bestehen soll, die Frage, welche Bundesbehörden es nun durchführen.

Bei meiner Berechnung dürften es für so ziemlich jeden 2. Bundesbeamten nämlich nicht zutreffen.

Organisator

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #10 am: 11.11.2020 15:52 »
letztem Satz schließe ich mich an.

Einerseits haben nicht alle Bundesbehörden Stellenbündel sondern auch spitz bewertete Dienstposten. Andererseits haben auch nicht alle Bundesbehörden regelmäßige Beförderungsrunden und / oder ausreichend freie Wertigkeiten.

Asperatus

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #11 am: 11.11.2020 18:26 »
(Laut Statista gibt es 180.000 Bundesbeamte insgesamt).

Laut Statistischen Bundesamt gab es 185.085 Beamte zum Stichtag 30.06.2019.

Eine weitere große Beamtengruppe bilden die Beamten bei der Bundeswehr. Für diese gab es 27.181,5 Planstellen nach dem Bundeshaushalt 2020. Wie sieht es bei denen aus?

EiTee

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #12 am: 11.11.2020 20:59 »

Von welchen Behörden im Bundesbereich also reden wir?

Würde mich auch interessieren, ich persönlich kenne dies von einem IT Dienstleister auf Bundesebene mit gut 3000 Beschäftigten. Intern liegt dort genau solch eine Beschreibung vor.

2strong

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #13 am: 12.11.2020 02:38 »
Es bleibt trotzdem für mich, da ja anscheinend dieses System nach circa 3 Jahren der Beförderung zu A11 bei allen Behörden bestehen soll, die Frage, welche Bundesbehörden es nun durchführen.
Niemand sprach von "allen Behörden". Meine These lautete, dass entsprechende berufliche Entwicklungen "nicht selten" möglich dein dürften.

Beförderung bis A 11 im Regelbeurteilungstakt (gemeint hatte ich dbzgl. drei und nicht zwei Jahre) bedeutet im Übrigen nicht Beförderung von A 9 bis A 11 binnen drei Jahren sondern drei Jahre Probezeit in A 9 + ein Jahr bis drei Jahre zur Beförderung nach A 10 + drei Jahre bis zur Beförderung nach A 11 = sieben bis neuen Jahre in Summe. Das dürfte für nicht wenige Kollegen ein realistisches Suenario sein.

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Antw:Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
« Antwort #14 am: 12.11.2020 14:14 »
Es bleibt trotzdem für mich, da ja anscheinend dieses System nach circa 3 Jahren der Beförderung zu A11 bei allen Behörden bestehen soll, die Frage, welche Bundesbehörden es nun durchführen.
Niemand sprach von "allen Behörden". Meine These lautete, dass entsprechende berufliche Entwicklungen "nicht selten" möglich dein dürften.

Beförderung bis A 11 im Regelbeurteilungstakt (gemeint hatte ich dbzgl. drei und nicht zwei Jahre) bedeutet im Übrigen nicht Beförderung von A 9 bis A 11 binnen drei Jahren sondern drei Jahre Probezeit in A 9 + ein Jahr bis drei Jahre zur Beförderung nach A 10 + drei Jahre bis zur Beförderung nach A 11 = sieben bis neuen Jahre in Summe. Das dürfte für nicht wenige Kollegen ein realistisches Suenario sein.

Eigene Klarstellung: Habe ich auch nicht anders gedacht und gemeint. Es geht hier ausschließlich um Pi mal Daumen 3 Jahre von A10 zur A11.

Und wie gesagt, für mich und einen großteil meiner Kollegen im Bundesbereich (bzw. alle) galt und gilt dies nicht.