Autor Thema: [NW] Keine Ernennung auf Probe u. keine Übernahme nach dem Vorbereitungsdienst  (Read 4270 times)

A388

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell als Beamtenanwärter auf der kommunalen Ebene angestellt und mache auch nächstes Jahr meine Abschlussprüfung in der Hoffnung, danach übernommen zu werden in der Kommune.

Jetzt hatte ich letzte Woche ein Gespräch bei meinem Ausbildungsleiter bezüglich meinen Beurteilungen und Klausurnoten. Im Gesprächsverlauf wurde mich belehrt das, wenn ich meine Abschlussprüfung mit einer 3 oder 4 Abschließen würde, nicht in als „Beamter auf Probe“ übernommen werden kann, so hätte die Amtsleitung entschieden und eine Übernahme als Tarifbeschäftigten lässt man sich offen.

§35 Abs.2 S.2 LBG NRW sagt ja aus „Ist der Vorbereitungsdienst auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes, endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Prüfung, im Falle der übrigen Vorbereitungsdienste nur, wenn dies durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsanordnung bestimmt ist“.

Sonst kann ich mich noch an diese Information erinnern: "Hat der Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst die Laufbahnprüfung mit Erfolg abgelegt und erfüllt er auch die weiteren persönlichen Ernennungsvoraussetzungen, so ist er in der Regel hinsichtlich seiner beruflichen Zukunft auf seinen Dienstherrn angewiesen. Eine Verwendung auf dem freien Arbeitsmarkt scheidet wegen der Spezialisierung der Lehrinhalte in aller Regel aus. Gleichwohl besteht nach bisher einhelliger Auffassung kein Rechtsanspruch auf eine Ernennung zum Beamten auf Probe. Anders ausgedrückt: Übernimmt der Dienstherr den Anwärter nach bestandener Prüfung nicht, so besitzt er keine weitere berufliche Perspektive!"

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten und bei wenn könnte ich mir noch Rat nächstes Jahr holen zu diesem Thema beim Personalrat und/oder JAV?
« Last Edit: 02.11.2020 01:58 von Admin2 »

EiTee

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Bei einer andere Behörde im öD bewerben und zack ist das Problem vom Tisch.

Casiopeia1981

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Ich würde mich direkt noch in der Ausbildung bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in NRW bewerben.

A388

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Verstehe, was soll ich dann ich in meiner Bewerbung reinschreiben, wie diesen Satz zum Beispiel "das ich mich noch in der Ausbildung befinde und ggf. nach der Ausbildung nicht übernommen werde?" Ohne das ich mir ggf. ein Eigentor schieße. Das Gespräch mit dem Personalrat und/oder JAV sollte ich nicht mehr suchen?

BeamterBR

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Verstehe, was soll ich dann ich in meiner Bewerbung reinschreiben, wie diesen Satz zum Beispiel "das ich mich noch in der Ausbildung befinde und ggf. nach der Ausbildung nicht übernommen werde?" Ohne das ich mir ggf. ein Eigentor schieße. Das Gespräch mit dem Personalrat und/oder JAV sollte ich nicht mehr suchen?

Bei uns ist das vollkommen normal das nicht alle Anwärter übernommen werden. Es wird abhängig gemacht von einer bestimmten Anzahl. Nur die besten X von Y Anwärtern werden im Beamtenverhältnis übernommen. Dem Rest bieten wir im Regelfall einen Arbeitsvertrag an (Die Ausbildung ist ja für den Dienstherrn im Regelfall eine kostspielige Sache). Auch bei uns kommt es vor, dass sich die Anwärter bereits einen anderen Dienstherrn gesucht haben. Das man nicht übernommen wird muss man gar nicht angeben. Viele bewerben sich in der Anfangszeit aus dem Arbeitsverhältnis heraus, weil sie dann schon was haben, was sie für die Bewerbung vorzeigen können.

Organisator

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Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten ?

Eine Abschlussprüfung mit einem besseren Ergebnis als "3" machen.

A388

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Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten ?

Eine Abschlussprüfung mit einem besseren Ergebnis als "3" machen.

Ich versuche mein bestes nur ist das halt nicht so einfach.

A388

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Verstehe, was soll ich dann ich in meiner Bewerbung reinschreiben, wie diesen Satz zum Beispiel "das ich mich noch in der Ausbildung befinde und ggf. nach der Ausbildung nicht übernommen werde?" Ohne das ich mir ggf. ein Eigentor schieße. Das Gespräch mit dem Personalrat und/oder JAV sollte ich nicht mehr suchen?

Bei uns ist das vollkommen normal das nicht alle Anwärter übernommen werden. Es wird abhängig gemacht von einer bestimmten Anzahl. Nur die besten X von Y Anwärtern werden im Beamtenverhältnis übernommen. Dem Rest bieten wir im Regelfall einen Arbeitsvertrag an (Die Ausbildung ist ja für den Dienstherrn im Regelfall eine kostspielige Sache). Auch bei uns kommt es vor, dass sich die Anwärter bereits einen anderen Dienstherrn gesucht haben. Das man nicht übernommen wird muss man gar nicht angeben. Viele bewerben sich in der Anfangszeit aus dem Arbeitsverhältnis heraus, weil sie dann schon was haben, was sie für die Bewerbung vorzeigen können.

Okay ;)

Feidl

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Ich hab mich auch schon vor Ende des Vorbereitungsdienstes woanders beworben (obwohl ich wusste, dass es sehr sehr wahrscheinlich ist, dass ich übernommen werde).

Verstehe, was soll ich dann ich in meiner Bewerbung reinschreiben, wie diesen Satz zum Beispiel "das ich mich noch in der Ausbildung befinde und ggf. nach der Ausbildung nicht übernommen werde?" Ohne das ich mir ggf. ein Eigentor schieße.

Du solltest reinschreiben, dass du dich noch in der Ausbildung befindest und nach Ende dieser bei der anderen Behörde anfangen möchtest, weils da schön ist, dir die Gegend gefällt oder warum auch immer.

A388

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Danke euch für eure Antworten