Hallo zusammen,
ich bin aktuell als Beamtenanwärter auf der kommunalen Ebene angestellt und mache auch nächstes Jahr meine Abschlussprüfung in der Hoffnung, danach übernommen zu werden in der Kommune.
Jetzt hatte ich letzte Woche ein Gespräch bei meinem Ausbildungsleiter bezüglich meinen Beurteilungen und Klausurnoten. Im Gesprächsverlauf wurde mich belehrt das, wenn ich meine Abschlussprüfung mit einer 3 oder 4 Abschließen würde, nicht in als „Beamter auf Probe“ übernommen werden kann, so hätte die Amtsleitung entschieden und eine Übernahme als Tarifbeschäftigten lässt man sich offen.
§35 Abs.2 S.2 LBG NRW sagt ja aus „Ist der Vorbereitungsdienst auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes, endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Prüfung, im Falle der übrigen Vorbereitungsdienste nur, wenn dies durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsanordnung bestimmt ist“.
Sonst kann ich mich noch an diese Information erinnern: "Hat der Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst die Laufbahnprüfung mit Erfolg abgelegt und erfüllt er auch die weiteren persönlichen Ernennungsvoraussetzungen, so ist er in der Regel hinsichtlich seiner beruflichen Zukunft auf seinen Dienstherrn angewiesen. Eine Verwendung auf dem freien Arbeitsmarkt scheidet wegen der Spezialisierung der Lehrinhalte in aller Regel aus. Gleichwohl besteht nach bisher einhelliger Auffassung kein Rechtsanspruch auf eine Ernennung zum Beamten auf Probe. Anders ausgedrückt: Übernimmt der Dienstherr den Anwärter nach bestandener Prüfung nicht, so besitzt er keine weitere berufliche Perspektive!"
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten und bei wenn könnte ich mir noch Rat nächstes Jahr holen zu diesem Thema beim Personalrat und/oder JAV?