Autor Thema: krankheitsbedingter Dienstabbruch  (Read 16610 times)

Markus16

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krankheitsbedingter Dienstabbruch
« am: 02.11.2020 08:33 »
Bei meinem Dienstherrn geistern verschiedene Auffassungen darüber herum, ab wann ein Dienstabbruch als Krankheitstag gezählt werden darf/kann.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich sobald ich den Dienst antrete und dann abbreche (auch nach 10 Minuten) der Tag nicht als Krankheitstag gezählt wird. Ich habe im Netz leider nur ein älteres Urteil gefunden. Was ist denn jetzt aktuell?

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #1 am: 02.11.2020 08:34 »
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

Markus16

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #2 am: 02.11.2020 08:39 »
okay. danke für die Info. Werd ich tun.
Wie verhält es sich bei Beschäftigten?

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #3 am: 02.11.2020 08:41 »
Meines Wissens nach ist das kein Krankheitstag, da ja ein Arbeitsversuch stattgefunden hat.
Belege habe ich grade aber nicht zur Hand.

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #4 am: 02.11.2020 09:22 »
Wie wird der Tag denn bei euch gezählt? Mit Minusstunden?

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #5 am: 02.11.2020 09:23 »
Inwiefern ergäben sich bei Arbeitsunfähigkeit Minusstunden?

MH

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #6 am: 02.11.2020 09:42 »
Also bei uns darfst du als MA "krank nach Hause gehen", wenn du dich innerhalb von 4 Stunden nach Dienstbeginn "krank" meldest. Es reicht eine Mail an TL und den Personalservice, mit dem Vermerk "Krank nach Hause". Es werden dann deine Stunden im ITZeit angepasst, sodass keine Minusstunden entstehen. Wenn es nach den 4 Stunden geschehen sollte, werden die fehlenden Stunden als Minus gerechnet.

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #7 am: 02.11.2020 09:56 »
Inwiefern ergäben sich bei Arbeitsunfähigkeit Minusstunden?

Markus16 schildert das Dienstabbruch nicht als Krankheitstag gezählt wird. Es besteht also keine AU. Meine Frage ist als was wird er dann gezählt?

Also bei uns darfst du als MA "krank nach Hause gehen", wenn du dich innerhalb von 4 Stunden nach Dienstbeginn "krank" meldest. Es reicht eine Mail an TL und den Personalservice, mit dem Vermerk "Krank nach Hause". Es werden dann deine Stunden im ITZeit angepasst, sodass keine Minusstunden entstehen. Wenn es nach den 4 Stunden geschehen sollte, werden die fehlenden Stunden als Minus gerechnet.

so ist es auch bei uns allerdings auch dann wenn die Krankheit sich erst nach 5 Stunden oder später einstellt.

shenja

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #8 am: 02.11.2020 10:09 »
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen. Finde ich auch gerde bzgl. BEM echt unschön. Ob ich dann eher eine AU brauche habe ich noch nie hinterfragt. Ich versuche grundsätzlich die Tage durchzuziehen und mich nicht im laufe des Tages krank zu melden.
Allerdings ist es in unserem Amt oft so, dass die Kollegen ZA nehmen wenn sie sich im laufe des Tages kranke melden würden. Bei uns gibt es ein Wettbewerb wer am wenigsten Krankheitstage hat. Hat jemand zu viel, wird er quasi immer wieder daran erinnert, dass er häufig krank ist und andere ja nie. Demnach so ein Gruppenzwang. Wirklich sehr unschön bei uns dies bzgl.

EiTee

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #9 am: 02.11.2020 10:13 »
Bei uns läuft es so:
Wenn ich Montags den Dienstabbruch melde, bekomme ich, egal wann ich diesen melde, den ganzen Tag gutgeschrieben. Dieser wird nicht als Krankheitstag gewertet.

Ergo lege ich meine AU am Freitag vor, wenn die Krankheit den Zeitraum Mo-Do überschreitet.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #10 am: 02.11.2020 12:57 »
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.

shenja

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #11 am: 02.11.2020 15:34 »
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.

Danke für die Info. Bisher war die Entgeltfortzahlung bei mir nie ein Thema, deshalb hatte ich sowas nicht auf dem Schirm. Bei uns im Team gibt es auch keine Angestellten, die über 6 Wochen krank waren. Das trifft tatsächlich nur auf die Beamten bei uns zu. Von daher kann ich auch keinen fragen ob es da mal Schwierigkeiten gab.

Angeblich würde das bei uns im System nicht anders gehen. Ist vermutlich zu kompliziert gewesen für unser Personalamt. Ich kenne das von anderen Zeiterfassungssystemen auch anders. Vielleicht frage ich das mal bei unserem Personalrat nach. Kann ja irgendwie nicht sein.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #12 am: 03.11.2020 06:37 »
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.

Danke für die Info. Bisher war die Entgeltfortzahlung bei mir nie ein Thema, deshalb hatte ich sowas nicht auf dem Schirm. Bei uns im Team gibt es auch keine Angestellten, die über 6 Wochen krank waren. Das trifft tatsächlich nur auf die Beamten bei uns zu. Von daher kann ich auch keinen fragen ob es da mal Schwierigkeiten gab.

Angeblich würde das bei uns im System nicht anders gehen. Ist vermutlich zu kompliziert gewesen für unser Personalamt. Ich kenne das von anderen Zeiterfassungssystemen auch anders. Vielleicht frage ich das mal bei unserem Personalrat nach. Kann ja irgendwie nicht sein.
Was nicht gehen, den nächsten Tag auf Krank schalten und den Tag an dem man geht auf Vollearbeitszeit?
Und Beamte haben das Problem nicht, die kennen kein Lohnfortzahlung.

shenja

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #13 am: 03.11.2020 08:18 »
Ja, angeblich soll das nicht gehen. Ich weiß natürlich, dass das geht aber die Dienstanweisung ist eine andere.
Ich weiß natürlich auch, dass Beamte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
In meiner Verwaltung herrscht nur Chaos.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #14 am: 03.11.2020 16:34 »
Und Ärger machen muss man ja erst, wenn man den Tag mit Folgen abgezogen bekommt, sprich man also nur 41 Tage Lohnfortzahlung hat anstelle von 42.