Autor Thema: krankheitsbedingter Dienstabbruch  (Read 16641 times)

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #15 am: 04.11.2020 08:01 »
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #16 am: 04.11.2020 08:33 »
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #17 am: 04.11.2020 08:42 »
Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #18 am: 04.11.2020 08:45 »
Der AG ist nicht auf die Berechnung der Krankenkasse angewiesen noch wäre er an diese gebunden.

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #19 am: 04.11.2020 13:43 »
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.

Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #20 am: 04.11.2020 13:48 »
Nein, ein AG, der schlicht alles richtig macht.

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #21 am: 04.11.2020 13:51 »
Woraus schließt du das solch ein AG schlicht alles richtig macht?

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #22 am: 04.11.2020 13:56 »
Weil er in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis nur das leistet, was er zu leisten hat und sich Ansprüche vom Gläubiger belegen läßt - also genau das, wie man sich in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis verhält.

Wdd3

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #23 am: 04.11.2020 14:04 »
Schlicht alles ist sehr viel globaler als sich Ansprüche belegen zu lassen. Schlicht alles richtig zu machen beinhaltet die Aussage absolut fehlerfrei zu sein in allen Bereichen. Das ist es was du einem dir wahrscheinlich unbekannten AG bescheinigst.

Spid

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #24 am: 04.11.2020 14:16 »
Und welches Fehlverhalten wäre geschildert worden? Wenn die Antwort lautet, es sei keines geschildert worden, so hat der AG in Ermangelung eines fehlerhaften Verhaltens schlicht alles richtig gemacht.

WasDennNun

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Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
« Antwort #25 am: 04.11.2020 14:25 »
Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

..

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.
Nein, muss man nicht, man kann es ja einfach so darstellen wie es idR ist: Krank ohne AUB und dann stellt man fest, dass es was dauerhaftes ist und bekommt seine AUb vom Arzt. Die ersten 3 Tage gehören natürlich zu dieser AU dazu.

Ein gaaaanz mieser AN, der sich Entgeltfortzahlung erschleicht, wenn er bei gleichbleibender Erkrankung die ersten Tag als eine nicht im Zusammenhang stehende betrügerisch darstellt.