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krankheitsbedingter Dienstabbruch

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WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 04.11.2020 13:43 ---Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

..

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.

--- End quote ---
Nein, muss man nicht, man kann es ja einfach so darstellen wie es idR ist: Krank ohne AUB und dann stellt man fest, dass es was dauerhaftes ist und bekommt seine AUb vom Arzt. Die ersten 3 Tage gehören natürlich zu dieser AU dazu.

Ein gaaaanz mieser AN, der sich Entgeltfortzahlung erschleicht, wenn er bei gleichbleibender Erkrankung die ersten Tag als eine nicht im Zusammenhang stehende betrügerisch darstellt.

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