krankheitsbedingter Dienstabbruch

Begonnen von Markus16, 02.11.2020 08:33

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Wdd3

Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 04.11.2020 08:01
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.

WasDennNun

Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.

Spid

Der AG ist nicht auf die Berechnung der Krankenkasse angewiesen noch wäre er an diese gebunden.

Wdd3

Zitat von: WasDennNun in 04.11.2020 08:33
Zitat von: Wdd3 in 04.11.2020 08:01
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.

Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

Zitat von: WasDennNun in 04.11.2020 08:42
Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.

Spid

Nein, ein AG, der schlicht alles richtig macht.

Wdd3

Woraus schließt du das solch ein AG schlicht alles richtig macht?

Spid

Weil er in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis nur das leistet, was er zu leisten hat und sich Ansprüche vom Gläubiger belegen läßt - also genau das, wie man sich in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis verhält.

Wdd3

Schlicht alles ist sehr viel globaler als sich Ansprüche belegen zu lassen. Schlicht alles richtig zu machen beinhaltet die Aussage absolut fehlerfrei zu sein in allen Bereichen. Das ist es was du einem dir wahrscheinlich unbekannten AG bescheinigst.

Spid

Und welches Fehlverhalten wäre geschildert worden? Wenn die Antwort lautet, es sei keines geschildert worden, so hat der AG in Ermangelung eines fehlerhaften Verhaltens schlicht alles richtig gemacht.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 04.11.2020 13:43
Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

..

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.
Nein, muss man nicht, man kann es ja einfach so darstellen wie es idR ist: Krank ohne AUB und dann stellt man fest, dass es was dauerhaftes ist und bekommt seine AUb vom Arzt. Die ersten 3 Tage gehören natürlich zu dieser AU dazu.

Ein gaaaanz mieser AN, der sich Entgeltfortzahlung erschleicht, wenn er bei gleichbleibender Erkrankung die ersten Tag als eine nicht im Zusammenhang stehende betrügerisch darstellt.