Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

TV DRV-Bund Corona-Sonderzahlung?

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mr999:
Erhalten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund (Tarifvertrag DRV-Bund)
eigentlich auch die Corona-Sonderzahlung?

Denn der Tarifvertrag DRV-Bund ist ja nicht gleich TVöD, sondern:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts tarifautonom und schließt eigenständig Tarifverträge mit den Sozialpartnern ab. Diese orientieren sich grundsätzlich an den Tarifverträgen des Bundes; berücksichtigen jedoch auch die tariflichen Besonderheiten der DRV Bund.

Auf der deutschen-rentenversicherungs Seite im Bereich Tarifverträge ist dazu noch nicht genaues zu lesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Tarifvertraege/tarifvertraege_node.html

mr999:
Niemand hier im Forum, der bei der DRV arbeitet und ggf. die Antwort kennt?

bgler:
Ich kann dir deine Frage leider auch nicht beantworten. Was die gesetzliche Unfallversicherung (BG-AT) angeht, ist ja ähnlich wie bei euch, stimmen sich die entspr. Gremien der DGUV gerade mit der Tendenz ab, dass auch die Sonderzahlung übernommen wird.

Ich denke, das wird bei euch auch so sein..

Karsten:

--- Zitat von: bgler am 07.11.2020 17:16 ---Ich kann dir deine Frage leider auch nicht beantworten. Was die gesetzliche Unfallversicherung (BG-AT) angeht, ist ja ähnlich wie bei euch, stimmen sich die entspr. Gremien der DGUV gerade mit der Tendenz ab, dass auch die Sonderzahlung übernommen wird.

Ich denke, das wird bei euch auch so sein..

--- End quote ---

DGUV/DRV/SVLFG/BA: Tarifabschluss zur Einkommensrunde 2020

Entgelterhöhungen und Laufzeit

●    lineare Entgelterhöhung um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro ab 1. April 2021
●    lineare Entgelterhöhung um weitere 1,8 Prozent ab 1. April 2022
●    Auszubildende erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung um jeweils 25 Euro.

●    Laufzeit bis Ende Dezember 2022
Einmalige Corona-Sonderzahlung

Alle Tarifbeschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8), 400 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 12) und 300 Euro (Entgeltgruppen 13 bis 15) sowie 200 Euro für Aus¬zubildende im Bereich des Bundes, zahlbar spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

mr999:
Ja habs auch gelesen vorhin im Intranet.  8)

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