Autor Thema: Tvöd 9 a und Zulage nach 9 b  (Read 2060 times)

Sebastian2

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Tvöd 9 a und Zulage nach 9 b
« am: 02.11.2020 15:35 »
Hallo.
Ich habe am 01.10.2020 eine neue Stelle angetreten. Ausgeschrieben wurde diese mit der EG 9 b. Da ich im Moment nur VFA bin, bekomme ich natürlich "nur" die 9 a. Habe aber schon einen Termin für den VFW im nächsten Jahr. Habe ich Anspruch auf die Zulage nach 9 b? Ich besetzte ja eine Stelle, die mit 9 b bewertet wurde. Wenn ja, brauche ich bitte auch die RGL.

Spid

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Antw:Tvöd 9 a und Zulage nach 9 b
« Antwort #1 am: 02.11.2020 15:39 »
Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E9b erfüllt und lediglich die Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Eingruppierung in E9b entgegensteht, besteht vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung Anspruch auf die Zulage zur E9b, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO.

Sebastian2

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Antw:Tvöd 9 a und Zulage nach 9 b
« Antwort #2 am: 02.11.2020 17:37 »
Vielen Dank