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Tvöd 9 a und Zulage nach 9 b
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Sebastian2:
Hallo.
Ich habe am 01.10.2020 eine neue Stelle angetreten. Ausgeschrieben wurde diese mit der EG 9 b. Da ich im Moment nur VFA bin, bekomme ich natürlich "nur" die 9 a. Habe aber schon einen Termin für den VFW im nächsten Jahr. Habe ich Anspruch auf die Zulage nach 9 b? Ich besetzte ja eine Stelle, die mit 9 b bewertet wurde. Wenn ja, brauche ich bitte auch die RGL.
Spid:
Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E9b erfüllt und lediglich die Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Eingruppierung in E9b entgegensteht, besteht vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung Anspruch auf die Zulage zur E9b, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO.
Sebastian2:
Vielen Dank
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