So einfach wie spid es sich gerne macht ist es leider nicht, der Sachverhalt ist aber zu ungenau.
Spid hätte Recht, wenn Du:
- Urlaub eingereicht hast, nun aber aufgrund von lockdownlight nicht mehr an dein Ziel reisen kannst oder willst
Spid liegt falsch, wenn Du:
- einer offiziellen Quarantäne / Selbstisolation wegen Kontakt zu einem bestätigten/wahrscheinlichen Fall unterliegst
- dein Dienstherr Dich auffordert, aktuell die Dienststelle nicht aufzusuchen, weil dort mutmaßlich ein Fall vorliegt
Im ersteren Fall kannst Du die mit dem Urlaub erwünschte Erholung auch in den eigenen vier Wänden erzielen, der Rest unterliegt dem Risiko im persönlichen Lebensbereich. Im zweiten Fall unterliegst Du einer offiziellen Weisung, die dem Charakter von Urlaub entgegensteht, zumal Du mit einer Erkrankung mittelbar rechnen musst. im Dritten Fall hat Dein Dienstherr Dich mutmaßlich freigestellt, dann muss er auch den Urlaub zurückgewähren (das ist aber zugegeben aktuell strittig).