Autor Thema: Quarantäne vs. Urlaub  (Read 6013 times)

BAT

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Quarantäne vs. Urlaub
« am: 02.11.2020 16:32 »
Ist es legitim, wenn jemand seinen bereits bewilligten Urlaub bei Eintritt des Quarantänefalles nicht mehr stornieren darf?

Also Teile der Quarantäne mit Urlaubstagen belegt werden?

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #1 am: 02.11.2020 16:34 »
Ja.

BalBund

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #2 am: 02.11.2020 18:17 »
So einfach wie spid es sich gerne macht ist es leider nicht, der Sachverhalt ist aber zu ungenau.

Spid hätte Recht, wenn Du:
- Urlaub eingereicht hast, nun aber aufgrund von lockdownlight nicht mehr an dein Ziel reisen kannst oder willst

Spid liegt falsch, wenn Du:
- einer offiziellen Quarantäne / Selbstisolation wegen Kontakt zu einem bestätigten/wahrscheinlichen Fall unterliegst
- dein Dienstherr Dich auffordert, aktuell die Dienststelle nicht aufzusuchen, weil dort mutmaßlich ein Fall vorliegt

Im ersteren Fall kannst Du die mit dem Urlaub erwünschte Erholung auch in den eigenen vier Wänden erzielen, der Rest unterliegt dem Risiko im persönlichen Lebensbereich. Im zweiten Fall unterliegst Du einer offiziellen Weisung, die dem Charakter von Urlaub entgegensteht, zumal Du mit einer Erkrankung mittelbar rechnen musst. im Dritten Fall hat Dein Dienstherr Dich mutmaßlich freigestellt, dann muss er auch den Urlaub zurückgewähren (das ist aber zugegeben aktuell strittig).

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #3 am: 02.11.2020 18:38 »
Nein, Spid liegt nicht falsch. Wer falsch liegt, ist derjenige, der irgendwas von einem Dienstherrn blubbert. Auch die Weisung offizieller Stellen berührt nicht die Erfüllung des Urlaubsanspruches - tut Untersuchungshaft schließlich auch nicht. Eine Freistellung schließlich kann nur vorliegen, wenn eine Arbeitspflicht besteht. Die liegt bei Erholungsurlaub nicht vor noch wäre der Erholungsurlaub dadurch in irgendeiner Form berührt, daß man den eigenen Arbeitsplatz nicht aufsuchen dürfte - schließlich ist das Nichtaufsuchen des Arbeitsplatzes Wesensmerkmal des Erholungsurlaubs.

Novus

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #4 am: 02.11.2020 21:38 »
Muss sich ein Arbeitnehmer aufgrund behördlicher Anordnung in häusliche Quarantäne begeben und ist tatsächlich erkrankt, findet für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit eine Anrechnung auf den Jahresurlaub nicht statt (§ 9 BurlG).

Tritt die Erkrankung nicht ein ist es gesetzlich nicht geregelt - es gibt eine Klage durch den DGB, allerdings ist diese noch nicht entschieden.

Man kann aber davon ausgehen, dass bei einem ärztlichen oder behördlichen Quarantäneanweisung der "Urlaub" nicht zur Erholung genutzt werden kann. In einigen Dienststellen existieren Absprachen mit den Personalräten bzw. Dienstvereinbarung in denen geregelt wird in wie weit Urlaub dann verschoben werden darf.
Ebenso sind viele große AG zu folgendem Konzept übergegangen: liegt eine Ärztliche Bescheinigung zur Quarantäne oder eine Anweisung des Gesundheitsamtes vor werden die Urlaubstage ersetzt.

Eine gesetzlichen Anspruch gibt es allerdings nicht. Diesen versucht gerade der DGB zu erstreiten.

Grüße

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #5 am: 02.11.2020 21:48 »
Eine Arbeitsunfähigkeit war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

Was der DGB möchte, ist glücklicherweise unbeachtlich. Da der DGB mutmaßlich keinen Anspruch auf Erholungsurlaub hat, sehe ich nicht, daß eine solche Klage durch den DGB von einem Gericht in der Sache entschieden würde. Sie wäre als unzulässig zurückzuweisen.

BalBund

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #6 am: 02.11.2020 21:59 »
Irren ist spidlich, aber das macht ja nichts. Wir dürfen hier ja verschiedene Meinungen haben  ::)

Ich empfehle zu dem von Novum ausgeführten noch die dienstrechtlichen Erläuterungen des BMI vom 24.07.2020 (hier: https://www.vbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_vbb-bund_de/pdf/2020/200724_BMI_Dienstrechtliche_Hinweise_zum_Umgang_mit_den_Folgen_des_Coronavirus.pdf)

Diese "Hinweise" zur Quarantäne dürften für den Dienstherren verbindlichen Charakter haben, auch die Länder werden sich schwer tun, da eine andere Auffassung zu vertreten. Sollte die Dienststelle hier querschießen müsste man selbstverständlich wegen eines Ermessensfehlers rechtlich aktiv werden...

Bezüglich der dritten Fallkonstellation bin ich eher bei  §8 Absatz 2 der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV). Hier dürften die wichtigen Gründe schwerer wiegen, als etwaiges gegenläufiges Interesse des Dienstherren.

 

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #7 am: 02.11.2020 22:04 »
Warum sollte ich mich für Beamtengedöns interessieren?

Novus

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #8 am: 02.11.2020 22:45 »
Ersterer wurde auch :D  deshalb dauert es noch

Der DGB zahlt und stellt die Anwälte - das dürfte ausreichen.

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #9 am: 02.11.2020 23:03 »
Also keine Klage durch den DGB? Sondern lediglich eine, die von ihm unterstützt wird?

Das Unterfangen hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Tatbestände, die zur Nichtanrechnung führen, sind im BUrlG abschließend geregelt. Eine Aufenthaltsbeschränkung steht auch der Erholung nicht entgegen. Selbst wenn man eine medizinische Vorsorgemaßnahme erkennen würde, fehlt es am Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

BAT

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #10 am: 03.11.2020 10:50 »
Warum ist die Stornierung nicht möglich? Welcher Zeitraum für eine spätest mögliche Stornierung wäre zugrunde zu legen?

Konkret: Quarantäne ab Montag 1. Woche, am gleichen Tag Begehr auf Stornierung des bereits bewilligten Urlaubs für die Woche 2 (mit Ankündigung stattdessen in Woche 2 Home-Office zu machen)

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #11 am: 03.11.2020 11:05 »
Wenn sich AG und AN auf die Erfüllung des Urlaubsanspruchs zu einem bestimmten Zeitpunkt geeinigt haben, kann davon nur in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden. Eine einseitige Erklärung ist dafür unzureichend.

Öffdler

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #12 am: 03.11.2020 12:08 »
wobei das BMI-Schreiben sicher hilfreich ist, mit dem AG ein Einvernehmen zur Rücknahme oder Verlegung des Urlaubs zu erreichen.

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #13 am: 03.11.2020 12:13 »
Wenn der AG die Bundesrepublik Deutschland ist, ja, sonst nicht.

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #14 am: 03.11.2020 15:46 »
Keinen Geschiss machen, den Arzt anrufen "Hey Doc ich bin in Quarantäne und habe leichte Erkältungssymptome."

Schon ist man für den Rest der Quarantäne krankgeschrieben.