Betrügerisch bzw Betrug setzt allerdings die Absicht auf seiten des Arztes vorraus
dem Arbeitnehmer einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bzw dem Arbeitgeber
einen Vermögensschaden zu verursachen.
Da sich der Arzt aber nur gemäß des Schreibens der KBV verhällt, sehe ich hier keinen Betrug
von Seiten des Arztes und auch das Vorgehen der KBV wäre nur dann "betrügerisch" wenn hier eine
entsprechende Absicht vorliegt.
Es gibt tausende von Menschen die einen Attest haben dass sie dauerhaft krank sind, aber die trotzdem Arbeitsfähig sind.
Da lacht der Anwalt und sagt, Attest mit welchem Inhalt?
Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers die Richtigkeit des Attestes nachzuweisen sondern der Arbeitgeber muss zuerst einmal die Glaubwürdigkeit des Attestes hinreichend erschüttern.
Ob dazu zb der Verweis auf das Schreiben der KBV ausreicht wage ich zu bezweifeln denn der Arbeitgeber weis schlicht nicht wie stark die Erkältungssymptome des sich in Quarantäne befindlichen Arbeitnehmers sind.
Da er das nicht weis kann er nur vermuten. In der einschlägigen Rechtssprechung reicht die Vermutung des Arbeitgebers der AN wäre arbeitsfähig und die AU wäre fälschlicherweise ausgestellt aber in der Regel nicht aus.