Autor Thema: Quarantäne vs. Urlaub  (Read 6020 times)

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #15 am: 03.11.2020 15:53 »
Inwiefern würden leichte Erkältungssymptome zur Arbeitsunfähigkeit führen?

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #16 am: 03.11.2020 20:16 »
Leichte Halsschmerzen reichen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung bei einer Quarantäne bereits aus dass eine AU bescheinigt werden darf.

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #17 am: 03.11.2020 20:25 »
Eine Arbeitsunfähigkeit darf genau dann bescheinigt werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ansonsten leistet man Beihilfe zum Betrug.

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #18 am: 03.11.2020 20:28 »
Ich kann hier nur wiedergeben was die KBV ihren Mitgliedern mitteilt:

Zitat
GRUNDSÄTZLICH GILT:
›Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel Schnupfen und leichte Halsschmerzen hat, stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus.

›Zeigt der Patient keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde.  In diesem Fall reicht der Patient den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein.



https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Krankschreibung.pdf

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #19 am: 03.11.2020 20:32 »
Und ich kann hier nur die Rechtslage wiedergeben: Eine Arbeitsunfähigkeit darf genau dann bescheinigt werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

WasDennNun

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #20 am: 04.11.2020 06:48 »
Bleibt abzuwarten ob die geschädigten AG da gerichtlich vorgehen.

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #21 am: 04.11.2020 10:30 »
Bleibt abzuwarten ob die geschädigten AG da gerichtlich vorgehen.

Denke ich nicht denn die Erfolgsaussichten dürften bei 0 liegen es sei denn der Arbeitnehmer "verplappert" sich.

Denn was hat der Arbeitgeber denn in der Hand? Die Vermutung dass der Arbeitnehmer in Quarantäne aber nicht Arbeitsunfähig ist.

Der Arbeitnehmer hat aber ein Attest das ihm die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und vor allem hat der Arbeitgeber dank der Quarantäne keinen Zugang zum Arbeitnehmer.

Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #22 am: 04.11.2020 10:39 »
Was alles nichts daran ändert, daß es sich um Betrug handelt - und bei der Bescheinigung einer nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit um Beihilfe dazu. Wenn man einen Bauhofmitarbeiter mit E2 statt einer zustehenden E4 vergütet, ist die Wahrscheinlichkeit auch gering, daß derjenige das merkt - ändert aber nichts am Betrug.

WasDennNun

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #23 am: 04.11.2020 10:41 »
Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.
Nun, der AG bezahlt für die Quarantäne Zeit kein Geld an dem MA, der MA muss dann nachweisen, dass er AU war, der AG zweifelt dies an, das Gericht lässt dann feststellen, ob er AU war oder nicht.
Es gibt durchaus Fälle, wo die AU des Arztes als Falsch festgestellt wurde und der Arzt einen druff bekommen hat.

Einfacher für den AG: Dem AN während der Q HomeOffice machen lassen, so hat er wenigstens bisserl was vom AN.

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #24 am: 04.11.2020 10:52 »
Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.
Nun, der AG bezahlt für die Quarantäne Zeit kein Geld an dem MA, der MA muss dann nachweisen, dass er AU war, der AG zweifelt dies an, das Gericht lässt dann feststellen, ob er AU war oder nicht.
Es gibt durchaus Fälle, wo die AU des Arztes als Falsch festgestellt wurde und der Arzt einen druff bekommen hat.

Einfacher für den AG: Dem AN während der Q HomeOffice machen lassen, so hat er wenigstens bisserl was vom AN.

Die Klage dürfte schnell gelaufen sein:

Arbeitnehmer: Klage auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - hier ist mein Attest.
Arbeitgeber: Ich zweifele das Attest an weil... öhm... weil ich es anzweifele.

Da lacht der Richter kurz und spricht das Urteil.

Spid

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #25 am: 04.11.2020 11:03 »
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest. Es ist die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit. Diese begründet die widerlegbare Vermutung einer Arbeitsunfähigkeit. Der AG muß lediglich die Glaubwürdigkeit erschüttern, um die Arbeitsunfähigkeit zum Gegenstand der Tatsachenfeststellung durch das Gericht zu machen. Das ist vorliegend einfach, da die kassenärztliche Vereinigung ihre Mitglieder ja offenkundig zur Ausstellung falscher Bescheinigungen ermutigt hat - wie Du ja selbst dargelegt hast.

WasDennNun

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #26 am: 04.11.2020 12:41 »
Arbeitnehmer: Klage auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - hier ist mein Attest.
Arbeitgeber: Ich zweifele das Attest an weil... öhm... weil ich es anzweifele.

Da lacht der Richter kurz und spricht das Urteil.
Es gibt tausende von Menschen die einen Attest haben dass sie dauerhaft krank sind, aber die trotzdem Arbeitsfähig sind.
Da lacht der Anwalt und sagt, Attest mit welchem Inhalt?

Feidl

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #27 am: 05.11.2020 12:37 »
Ich vermute mal, dass kaum ein öffentlicher Arbeitgeber zur Zeit noch Bedienstete mit Erkältungssymptomen auf Arbeit lässt.

WasDennNun

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #28 am: 05.11.2020 12:54 »
Ich vermute mal, dass kaum ein öffentlicher Arbeitgeber zur Zeit noch Bedienstete mit Erkältungssymptomen auf Arbeit lässt.
Das ist aber was anderes, als eine betrügerische AUB vom Arzt.
Natürlich steht es dem AG frei seinen Mitarbeitern zu sagen:
Bleibt zu hause, wenn ihr die oder die Symptome habt.

AndreasG

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Antw:Quarantäne vs. Urlaub
« Antwort #29 am: 05.11.2020 13:03 »
Betrügerisch bzw Betrug setzt allerdings die Absicht auf seiten des Arztes vorraus
dem Arbeitnehmer einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bzw dem Arbeitgeber
einen Vermögensschaden zu verursachen.

Da sich der Arzt aber nur gemäß des Schreibens der KBV verhällt, sehe ich hier keinen Betrug
von Seiten des Arztes und auch das Vorgehen der KBV wäre nur dann "betrügerisch" wenn hier eine
entsprechende Absicht vorliegt.

Zitat
Es gibt tausende von Menschen die einen Attest haben dass sie dauerhaft krank sind, aber die trotzdem Arbeitsfähig sind.
Da lacht der Anwalt und sagt, Attest mit welchem Inhalt?

Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers die Richtigkeit des Attestes nachzuweisen sondern der Arbeitgeber muss zuerst einmal die Glaubwürdigkeit des Attestes hinreichend erschüttern.

Ob dazu zb der Verweis auf das Schreiben der KBV ausreicht wage ich zu bezweifeln denn der Arbeitgeber weis schlicht nicht wie stark die Erkältungssymptome des sich in Quarantäne befindlichen Arbeitnehmers sind.

Da er das nicht weis kann er nur vermuten. In der einschlägigen Rechtssprechung reicht die Vermutung des Arbeitgebers der AN wäre arbeitsfähig und die AU wäre fälschlicherweise ausgestellt aber in der Regel nicht aus.