Es geht weder um ein Attest noch hätte jemand behauptet, der Arzt, der eine unrichtige Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit ausstellt, beginge Betrug. Es geht vielmehr um die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit und eine damit begangene Beihilfe zum Betrug. Dazu genügt die vorsätzliche Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.