Autor Thema: Wechsel zur Bundeswehr als Beamter auf Probe sinnvoll?  (Read 3222 times)

Lisa4321

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Hallo,
ich wurde in Hamburg vor gut 2,5 Jahren zur BaP ernannt und arbeitete mittlerweile bei einer Kreisstadt in Schleswig-Holstein. Im August 2021 steht meine Lebenszeit Verbeamtung an. Nun gibt es eine interessante Stelle bei der Bundeswehr. Die Bezahlung richtet sich nach Bundesbesoldung und ich würde dort eine neue Ernennungsurkunde erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ein Wechsel zur Bundeswehr so eine gute Idee ist? Wird meine geleistete Probezeit nahtlos anerkannt? Ist man dort genauso Beamter wie in der "normalen" Verwaltung oder ist es dort anders? Könnte ich später wieder zum Land oder irgendwo anders hin wechseln?  Oder ist es besser, die Lebenszeit Verbeamtung erstmal abzuwarten? Würde mich über Meinungen freuen.
 

Asperatus

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Wenn du in Hamburg ernannt wurdest und in Schleswig-Holstein arbeitest, kennst du dich offenbar mit Dienstherrnwechseln aus?!

Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. (§ 15 Abs. 3 S. 2 BeamtStG) Demnach müsste die Probezeit weiter laufen. Einfacher wäre es natürlich, wenn man erst nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit den Dienstherrn wechseln würde. Offensichtlich ist die Ernennung zum BaL in weniger als sechs Monaten wahrscheinlich. Der Bewerbungsprozess wird auch etwas dauern.

Als Bundesbeamter kann mann natürlich bundesweit versetzt werden. Grundsätzlich ist man aber ebenso "normaler" Beamter.

In Wechsel zum Bund ist grundsätzlich das Einverständnis des abgebenden Dienstherrn erforderlich. Beim Wechsel zurück zum Land genauso. Ausnahmsweise gäbe es noch die Möglichkeit der "Raubernennung", wo der Dienstherrnwechsel ohne Einverständnis des abgebenden Dienstherrn erfolgt. Dann erfolgt keine Versetzung nach § 15 BeamtStG, sondern der Beamte ist kraft Gesetzes aus dem alten Beamtenverhältnis entlassen (analoge Landesvorschriften zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG).

Gickgack

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Du müsstest aller Voraussicht nach mit einer neuerlichen amtsärztlichen Untersuchung rechnen. Wird beim Bund/Bundeswehr normalerweise verlangt.
Könnte natürlich für Dich auch völlig unproblematisch sein....