Autor Thema: [BY] Abschaffung Eingangsstufe bei Beförderung - Folgen  (Read 2491 times)

Andrea Schraube

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte verzeiht meine Nachfrage, obwohl das Thema der abgeschafften Eingangsstufen bereits diskutiert wurde.
Ich habe leider nichts zu der Situation mit der Beförderung gefunden. Ich würde mir echt freuen, wenn mir jemand helfen könnte:

Einige Eingangserfahrungsstufen wurden ja in Bayern zum 1.1.20 abgeschafft. Natürlich bedeutet das nicht, dass wenn man zB zu diesem Zeitpunkt in A14 Stufe 4 war, automatisch in Stufe 5 rutscht. So viel habe ich aus den Beiträgen herausgelesen.

Ich war aber in A 14 Stufe 5 und wurde nach dem 1.1.20 nach A15 befördert. Da gibt es aber keine Erfahrungsstufe 5 mehr. Ich bin jetzt also in einer „Zombieerfahrungsstufe“ A15 Stufe 5, die mit den Jahren ausläuft und für mich konkret mit Ablauf der regulären Stufendauer?

Das wirklich blöde ist, dass ich ja gar keine Tabelle mehr habe, bei der ich nachschauen kann wie hoch meine Bezüge jetzt sind. Muss ich auf die Tabelle von 2019, in der es A15 Stufe 5 noch gibt jetzt 3,4% draufschlagen, also die damalige Erhöhung?

Vielen Dank!

(PS: Gebt bitte Bescheid, wenn ich mich noch irgendwo vorstellen soll. Bei manchen Foren ist das ja so üblich und ich will mit meiner Frage nicht mit der Tür ins Haus fallen)
« Last Edit: 29.10.2020 02:32 von Admin2 »

Muenchner82

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Andrea Schraube

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Vielen Dank für die Info und den Link!

Andrea Schraube

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Ich habe den Link jetzt nochmal genau durchgesehen: Kann es sein, dass für mich der Art 106 Abs. 1 S. 4 BayBesG maßgeblich ist? Denn am 31.12.2019 war ich ja in A 14 Stufe 5, also einer sich 2020 existierenden Stufe.
Erst als ich am 1.4.20 in A15 befördert worden bin, Warnicke mit der Stufe in einer seit 1.1.2020 nicht mehr existierenden Stufe.

Muenchner82

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So würde ich das sehen, ja!