§ 23 BLV erlaubt ja auch im technischen Bereich mit Bachelor und Berufserfahrung in den hD zu kommen.
Man benötigt allerdings Berufserfahrung auf einer Stelle, welche dem höheren Dienst entspricht.
Allgemein vereinfacht, müsste man mit dem BA auf einer E13 sitzen oder?
Richtig, oder man hat in der Privatwirtschaft gearbeitet. Das lässt es sich viel leichter begründen, dass die Schwierigkeit der Laufbahn entsprechend war. Im öffentlichen Dienst wird oft starr nach der Besoldungs- oder Entgeltgruppe betrachtet. Im Entwurf zur Änderung der BLV würde dies auch so festgeschrieben werden.
Ich sehe es genau wie Lars73. Die Stellenausschreibung sagt klar, dass eine Bachelor nicht ausreicht. Daran ändert auch die BLV nichts. Daher war die Nichtberücksichtigung bei der Ausschreibung korrekt.
Die fünf Jahre stehen in der AVwV zur BLV. Sie ergeben sich, so wie ich es verstehe, aus den 2,5 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Laufbahn entsprechen müssen, die man für die Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes erfüllen muss (§ 17 Abs. 5 Nr. 2 lit. c BBG i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BLV) zuzüglich weiterer 2,5 Jahre praktischer Tätigkeit, die dann quasi die Lücke zwischen Bachelor und Master füllen soll.