Hallo,
ich bin zum 01.10.2020 in eine Nachbarkommune in Hessen gezogen, in der am 08.11.2020 eine Direktwahl vom Bürgermeister ist. Jetzt hab ich erfahren, dass ich für diese Wahl nicht wahlberechtigt bin, da ich noch keine sechs Wochen am Wahltag in der neuen Kommune wohne. Wie ist das aber mit einer evtl. Stichwahl, die zwei Wochen später stattfinden könnte? Da ich ja dann länger als sechs Wochen in der neuen Kommune wohne, bin ich doch dann wahlberechtigt, oder!?
Danke.
Gruß