Autor Thema: [NW] Beamtenverhältnis auf Widerruf beendet ohne Ernennung.  (Read 2113 times)

SanTim99

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Guten Abend zusammen, hoffe, ich bin hier in der richtigen Sparte....

Ich habe letzen Monat mein Studium zum gehobenen Polizeidienst NRW erfolgreich beendet.
Meine Behörde teilte mir jedoch danach mit, dass sie mich nicht zum Beamten auf Probe ernennen wird.
Somit lief zum 01.11. mein Status als Beamter auf Widerruf aus.
Hier nun die Frage, ob eine Ernennung in einem anderen Bundesland möglich ist?
Gibt das Beamtenrecht hier Möglichkeiten?
Auch ein Wechsel zu einer Bundesbehörde wäre für mich denkbar.

Hoffe, dass hier jemand eventuell Erfahrungen hat



2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,492
Wenn Du den Vorberritungsdienst erfolgreich abgeschlossen hast, besitzt Du die Laufbahnbefähigung. Diese wird grundsätzlich vom Bund und allen Ländern anerkannt. Einer Bewerbung steht insofern nichts entgegen.

Entgegenstehen könnten gleichwohl jene Gründe, die auch das Land NRW bewogen haben, Dich nicht einzustellen.

Gewerbeaufsichtbeamter

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87

Entgegenstehen könnten gleichwohl jene Gründe, die auch das Land NRW bewogen haben, Dich nicht einzustellen.

Und das müssen schon massive Gründe sein, welche gegen eine Ernennung zum Beamten auf Probe sprechen.

SanTim99

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2

Entgegenstehen könnten gleichwohl jene Gründe, die auch das Land NRW bewogen haben, Dich nicht einzustellen.

Und das müssen schon massive Gründe sein, welche gegen eine Ernennung zum Beamten auf Probe sprechen.


Das ist ja gerade das größte Ärgernis an der Sache, dass es keine massiven Vorwürfe sind!
Mir werden u.a. eine Modulwiederholung im zweiten Studienjahr vorgeworfen, obwohl eine Wiederholung ja legitim ist. Die deutliche Verbesserung in der Wiederholung und den darauf folgenden Modulen wurden gar nicht mehr erwähnt.
Man hat mir eine charakterliche Ungeeignetheit aufgrund dessen unterstellt.
Ebenso haltlos ist eine Begründung in einer Attestpflicht, welche formell auf einen Krankenhausaufenthalt mit Nachuntersuchungen folgte.
Auch der hiesige Personalrat steht der Nichternnennung mit Unverständnis gegenüber, kann aber nichts gegen den Entscheid der Ausbildungsleitung tun.
Mir wurde lediglich geraten, zu klagen. Dies könnte sich aber über Jahre hinziehen, bis dort eine Entscheidung fällt....