Lol... da heben sich ja zwei gefunden. Copy and Paste mit Plattitüden, die jeden Fragesteller überfordern und real absolut NULL helfen.
@Alena13: deine Personalverwaltung wird nur unter besonderen Umständen von den Durchführungshinweisen abweichen. Sie sind aber regelmäßig nur Handreichungen für die Sachbearbeitung. Rein von der juristischen Systematik ist es aber so wie Spid und WasDennNun ständig wiederholen: der Begriff "eingruppiert" bedarf keiner Entscheidung außer der, welche Aufgaben übertragen werden und ab wann. Damit ist man "eingruppiert".
Das reale Problem ist meist die Abwicklung dieser juristischen Fiktion. Insofern sind die "Entscheidungen" die die Personalstellen treffen lediglich "Rechtsmeinungen" des AG, die der juristischen Überprüfung zugänglich sind.
Beispiel "selbständige Leistungen": die werden als Text hoffentlich in der Stellenbeschreibung nicht auftauchen, denn es handelt sich um einen "unbestimmten Rechtsbegriff" und nicht um etwas real Existierendes. Jemand muss aber natürlich "werten", ob diese oder jene Tätigkeit aus der Stellenbeschreibung unter den Begriff "selbständige Leistung" passt oder eben nicht, sonst kannst du nicht bezahlt werden. Dabei können verschiedene Menschen zu verschiedenen Ergebnissen kommen, die jeweils richtig oder falsch sein können.