Schichtzulage bei Kurzarbeit oder Quarantäne

Begonnen von BezRe11, 04.11.2020 14:59

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BezRe11

Entfällt die Schichtzulage nach § 8 (6) TVöD, wenn sich ein Mitarbeiter in einer behördlich angeordneten Quarantäne befindet?

Wird die Zulage außerdem bei Unterbrechung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit "Null" weitergezahlt?

Spid

Bei einer behördlich angeordneten Quaratäne entfällt der Entgeltanspruch völlig, mithin auch die Zulage.

BezRe11

Entfällt die Zulage dann dementsprechend komplett? Bei einem Vollbeschäftigten beträgt sie 40 € monatlich. Wenn die Quarantäne beispielsweise 10 Tage im Oktober andauert, wird die Zulage dann anteilsmäßig berechnet? (40 € /
31 Tage x 21 Tage = 27,10 €)

Spid

Die Zulage steht ja nur bei ständiger Schichtarbeit zu. Diese liegt ebensowenig vor wie einer der Ausbahmetatbestände, bei denen Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts (Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbefreiung) bestünde. Mithin steht sie nicht zu. Sofern im fraglichen Zeitraum nicht ständig Schichtarbeit geleistet wird, besteht Anspruch auf die stundenweise Schichtzulage.