Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Schichtzulage bei Kurzarbeit oder Quarantäne
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BezRe11:
Entfällt die Schichtzulage nach § 8 (6) TVöD, wenn sich ein Mitarbeiter in einer behördlich angeordneten Quarantäne befindet?
Wird die Zulage außerdem bei Unterbrechung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit "Null" weitergezahlt?
Spid:
Bei einer behördlich angeordneten Quaratäne entfällt der Entgeltanspruch völlig, mithin auch die Zulage.
BezRe11:
Entfällt die Zulage dann dementsprechend komplett? Bei einem Vollbeschäftigten beträgt sie 40 € monatlich. Wenn die Quarantäne beispielsweise 10 Tage im Oktober andauert, wird die Zulage dann anteilsmäßig berechnet? (40 € /
31 Tage x 21 Tage = 27,10 €)
Spid:
Die Zulage steht ja nur bei ständiger Schichtarbeit zu. Diese liegt ebensowenig vor wie einer der Ausbahmetatbestände, bei denen Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts (Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbefreiung) bestünde. Mithin steht sie nicht zu. Sofern im fraglichen Zeitraum nicht ständig Schichtarbeit geleistet wird, besteht Anspruch auf die stundenweise Schichtzulage.
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