Autor Thema: Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab  (Read 2670 times)

Leonie

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Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab
« am: 04.11.2020 16:10 »
Hall zusammen,

ich bin Mitarbeiter eines Jobcenter in einem Optionkreis. Angestellt bin ich bei einer Kreis angehörigen Stadt. Ich bin im Rahmen einer Gestellung ausdrücklich im Jobcenter des Kreises tätig als Arbeitsvermittler.
Aufgrund der Überlastung der Mitarbeiter des Krisenstabes sollen nun mehrere Kollegen sich freiwillig für den Dienst im Krisenstab melden.
Es sind nicht genügend Freiwillige zusammen gekommen, so dass nunmehr täglich diskutiert wird, om man nicht doch gehen wolle.
Dies ist nicht der Fall, auchbaufgrund der Rahmenbedingungen. Verlust der Gleitzeit, 10- Stunden Schichten, evtl. Arbeiten in der Kreisstadt...?

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen den Willen verpflichtet zu werden?

Viele Grüße,

Leonie

Und wie ist es im Falle eines Kollegen, der direkt beim Kreis angestellt ist?

Spid

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Antw:Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab
« Antwort #1 am: 04.11.2020 16:18 »
Die Personalgestellung berührt das Binnenverhältnis zwischen AN und AG in keinster Weise. Der AG kann weiterhin sein Direktionsrecht ausüben, mithin also den AN versetzen, abordnen, diesem eine gleich vergütete andere Tätigkeit übertragen oder auch vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen.

BAT

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Antw:Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab
« Antwort #2 am: 04.11.2020 16:25 »
Gilt dies auch bei bestehender Überlastungsanzeige?

Spid

  • Gast
Antw:Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab
« Antwort #3 am: 04.11.2020 16:26 »
Eine bestehende Überlastungsanzeige berührt das Direktionsrecht des AG in keinster Weise.

Leonie

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Antw:Verpflichtung zur Mitarbeit im Krisenstab
« Antwort #4 am: 05.11.2020 17:49 »
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!