Autor Thema: Einstieg im höheren Dienst mit weniger ECTS aber Promotion  (Read 3888 times)

Falke1

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bzw. ein Thema bei dem ihr vielleicht helfen könnt.

Hintergrund:
Ich habe einen Bachelor mit 180 ECTS, einen einjährigen Master aus England mit 90 ECTS (insg. also 270 ECTS) sowie eine Promotion.

Trotz meiner Promotion erfülle ich so leider nicht die formellen Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Dienst in einigen Bundesbehörden (eine insbesondere), da 300 ECTS gefordert werden. Fachlich übertreffe ich alle Anforderungen (Arbeitserfahrung, Fachwissen, Sprachen etc.). Ich hatte auch schon überlegt noch einen Master zu machen. Das würde mir aber wirklich viel Zeit rauben und wäre auch außer den ECTS nicht sonderlich förderlich...

Hat irgendwer einen Tip, wie man um diese blöde Regelung umgehen kann? Das mit den 300 ECTS wird selbst bei dieser Behörde nicht bei allen Stellen im höheren Dienst gefordert. Aber die Laufbahn wäre schon ein Traumjob und ich finde es super schade, dass die Behörde sich da so unflexibel zeigt.

Ich könnte mich natürlich bei anderen Behörden bewerben, möchte aber eigentlich genau zu dieser...

Vielen Dank schonmal! Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. :) :) :)

2strong

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Manche Hochschulen gestatten, ergänzende Module nachzuholen. Auch einige Behörden akzeptieren, dass fachlich einschlägige Module nachgeholt werden, um die 300 Punkte zu erreichen. Das geht über ein Akademiestudium an der Fernuni Hagen gezielt und kostengünstig. Du solltest dieses Vorgehen aber mit der jeweiligen Personalstelle abstimmen.

Asperatus

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Trotz meiner Promotion erfülle ich so leider nicht die formellen Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Dienst in einigen Bundesbehörden (eine insbesondere), da 300 ECTS gefordert werden.

Die Voraussetzungen für die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes des Bundes sind für den Dienstherr Bund einheitlich. Geht es um eine konkrete Stellenausschreibung oder ist eine regelmäßig stattfindende Laufbahnausbildung ausgeschrieben? Welche Laufbahn wird konkret angestrebt? Wird unmittelbar verbeamtet oder zunächst als Tarifbeschäftigter eingestellt?

Ohne diese Angaben kann ich vorläufig drei Tipps geben:

1. Die Ausnahme nach § 23 Abs. 4 BLV nutzen. Der wurde hier im Forum unter anderem hier thematisiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115017.msg192830.html#msg192830

2. Auf die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung warten: Sollte die Verordnung in Form des Referentenentwurfes letztlich in Kraft treten, könnte eine Master mit nur 270 ECTS-Punkten (entspricht einer Regelstudienzeit von 4,5 Jahren) durch eine um sechs Monate auf drei Jahre verlängerte hauptberufliche Tätigkeit ersetzt werden, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten der angestrebten Laufbahn entsprechen. Mehr dazu hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114576.0.html

3. Verbeamtung in einer anderen Behörde. Mit anerkannter Laufbahnbefähigung Wechsel in die Wunschlaufbahn/-verwendung.