Autor Thema: [NW] anderer Bewerber  (Read 5030 times)

Bullson90

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[NW] anderer Bewerber
« am: 05.11.2020 11:38 »
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob jemand schon einmal als anderer Bewerbe eingestellt wurde?

Ich bin ein Tarifbeschäftigter im Bereich des TVöD-VKA und habe meinen Angestelltenlehrgang 2 mit der Note 2 abgeschlossen. Der Landespersonalausschuss in NRW hat entschieden, dass jemand der mit einer 2 den Lehrgang abschließt nicht geprüft werden muss.

Gibt es überhaupt Dienstherren, die jemanden, der im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, verbeamtet? Unser damaliger Dozent meinte, dass dies nicht geschehen wird, weil der Dienstherr dem LPA darlegen muss, warum diese Tätigkeit nur als Beamter auszuführen ist und nicht auch von einem Angestellten.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrung, denn ich strebe eine Verbeamtung an und würde mich sehr über eure Tipps freuen.

Viele Grüße
Stephan
« Last Edit: 06.11.2020 03:51 von Admin2 »

Lars73

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Antw:anderer Bewerber
« Antwort #1 am: 05.11.2020 12:16 »
Strebt denn auch dein potentieller Dienstherr die Verbeamtung an? Dann dürfte der sich doch kümmern. Ich würde erstmal das Gespräch mit Vorgesetzten und Personalreferat suchen.

Falls diese sagen, wir würden ja gerne, können aber nicht. Dann kann man ja weiter schauen.

Natürlich ist es nichts wirklich ungewöhnliches, dass Beschäftigte nach einiger Zeit als Tarifbeschäftigte verbeamtet werden. Die Frage ist ja nur die Laufbahnbefähigung. Wenn der LPA NRW es so beschlossen hat sollte es ja grundsätzlich möglich sein.

Feidl

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Antw:anderer Bewerber
« Antwort #2 am: 05.11.2020 12:54 »
Gibt es überhaupt Dienstherren, die jemanden, der im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, verbeamtet? Unser damaliger Dozent meinte, dass dies nicht geschehen wird, weil der Dienstherr dem LPA darlegen muss, warum diese Tätigkeit nur als Beamter auszuführen ist und nicht auch von einem Angestellten.
;D Was ist das denn für ein Unsinn? Natürlich werden auch Angestellte verbeamtet, mit den gleichen Tätigkeiten sogar.

Bullson90

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Antw:anderer Bewerber
« Antwort #3 am: 05.11.2020 14:07 »
Meine Frage richtet sich an euch, weil das Personalamt bei uns dahingehend keine Verbeamtung anstrebt.

Für die gibt es diesen Weg zur Verbeamtung nicht. Für die zählt nur der Weg über den Vorbereitungsdienst.

Deswegen würde ich mich freuen, wenn sich jemand melden könnte, der diesen Weg schon einmal bestritten ist und mir sagen kann, wie so etwas abläuft. Da ich grundsätzlich auch bereit wäre dafür die Stadt zu wechseln, würde ich gerne nur wissen, wie sowas geht.

Organisator

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Antw:anderer Bewerber
« Antwort #4 am: 05.11.2020 14:54 »
Ein mir bekannter und schon häufig gesehener Weg ist der von Feidl angedeutete:

Tarifbeschäftigter macht seine Arbeit
Dienststelle möchte verbeamten
Tarifbeschäftigter möchte verbeamtet werden
Tarifbeschäftigter wird verbeamtet und macht seine (selbe) Arbeit weiter

Voraussetzung ist lediglich die Bereitschaft des Arbeitgebers / Dienstherrn zu verbeamten und das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (z.B. über 1,5 - 2,5 Jahre laufbahnvergleichbarer Tätitigkeiten)

MaHo

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #5 am: 23.12.2020 15:09 »
"Der Landespersonalausschuss in NRW hat entschieden, dass jemand der mit einer 2 den Lehrgang abschließt nicht geprüft werden muss."

Hallo Bullson90,

ist das tatsächlich noch so? Ich habe in den Durchführungsrichtlinien des Landespersonalausschusses nichts mehr dazu gefunden.

dhsg

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #6 am: 30.12.2020 14:47 »
Bei Absolventen des A2 Lehrgangs bzw. Abschluss des VfW macht es ggfs. Sinn, die abgelegte Prüfung zu "berücksichtigen" und nicht erneut zu prüfen. Ob dies tatsächlich der Fall ist,  kann ich allerdings nicht bestätigen.

Generell gilt:
Der LPA wird nur auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind bei den
Beschäftigten des Landes die oberste Dienstbehörde. Im Regelfall also ein Ministerium.

Wie so häufig kommt es da zunächst auf die Dienststelle und dann auf das entsprechende Ressort an. Im Regelfall muss dargelegt werden,  dass keine andere Person für den Job zu Verfügung steht.

Generell herrscht momentan in den meisten Ressorts die Meinung vor, dass für den allgemeinen nichtteschnischen Dienst mit einem A2 Lehrgang bzw. Abschluss als VfW die Laufbahnbefähigung NICHT vorliegt.

Anders verhält es sich bei diversen Bachelorstudiengängen. Hier wird die Laufbahnbefähigung je nach Studiengang "unterstellt".

Vielleicht kommen auch daher die unterschiedlichen Erfahrungswerte.

Und natürlich gibt es weitere Ausnahmefälle, insb. In Ministerien mit dem "richtigen" Parteibuch" oder dem LRH als oberster Landesbehörde (Beamtenverhältnis einer "besonderen Laufbahn").

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #7 am: 07.01.2021 12:44 »
Wieso möchtest du denn so dringend Beamter werden? Sooo toll ist das doch gar nicht und je nach Alter auch nicht mehr so attraktiv wegen der PKV.
Ansonsten könntest du dich bei einem jobcenter bewerben, die verbeamten auch ggf. wenn dies gewünscht ist und die Bewerberlage schlecht (so zumindest bei 2 Bekannten und dort sind sie auch froh, wenn sich mal Männer bewerben ;D)

owl

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #8 am: 14.01.2021 12:39 »
Hallo,

ich habe den Vfw am IÖV NRW mit sehr gut absolviert. Ich habe mich Jahre später auf eine Stelle beworben, die für Angestellte und Beamte geöffnet war und mein Interesse an einer Verbeamtung kund getan. In der Folge wurde der Antrag beim LPA gestellt (ich bin an einer Hochschule tätig). Es musste auch dargelegt werden, dass sich kein anderer Beamter für die Stelle fand und ich von der Verwendungsbreite her alle in Frage kommenden Täötigkeiten auszuüben in der Lage bin. Ich musste mich beim LPA persönlich vorstellen und wurde geprüft. Im Ergebnis kann ich nun verbeamtet werden.

M.W. wurde die Regel, dass man sich bei einer guten Note in der Fortbildung nicht mehr prüfen lassen muss, in NRW abgeschafft. Zudem muss man vier Jahre eine Tätigkeit entsprechend der Laufbahn ausgeübt haben (in meinem Fall also 2.1 ehemals gD).

Ob es für einen persönlich Sinn macht, muss man für sich selbst entscheiden. Es gibt sicherlich Nachteile aber auch Vorteile.

Börnie

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #9 am: 14.01.2021 14:57 »
Ein mir bekannter und schon häufig gesehener Weg ist der von Feidl angedeutete:

Tarifbeschäftigter macht seine Arbeit
Dienststelle möchte verbeamten
Tarifbeschäftigter möchte verbeamtet werden
Tarifbeschäftigter wird verbeamtet und macht seine (selbe) Arbeit weiter

Voraussetzung ist lediglich die Bereitschaft des Arbeitgebers / Dienstherrn zu verbeamten und das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (z.B. über 1,5 - 2,5 Jahre laufbahnvergleichbarer Tätitigkeiten)

So einfach wie du es beschreibst, ist es aber nicht, da es an den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eines VL II er mangelt:
Da der Zweite Verwaltungslehrgang keine Laufbahnprüfung nach § 6 LBG für die allgemeine Laufbahn darstellt und auch eine Verbeamtung als Beamter besonderer Fachrichtung nach § 8 LBG i.V.m. § 16 LVO und der Anlage 2 nicht möglich ist (da er in der Anlage 2 nicht als Voraussetzung aufgeführt ist, dort sind nur Bachelorstudiengänge aufgeführt), erfüllt jemand mit dem VL II-Abschluss auch nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, sowohl in der allgemeinen Laufbahn, als auch in den besonderen Laufbahnen.
Daher kann der Dienstherr denjenigen nicht einfach verbeamten, auch wenn eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 LBG vorliegt. 
Daher kommt für einen VL IIer nur in Betracht, dass die Verbeamtung in NRW nach § 12 als "anderer Bewerber" erfolgt. Und dafür muss vom Dienstherrn zwingend vorher der LPA eingeschaltet werden (§ 12 Abs. 3 LBG).

Börnie

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #10 am: 14.01.2021 15:12 »
Wieso möchtest du denn so dringend Beamter werden? Sooo toll ist das doch gar nicht und je nach Alter auch nicht mehr so attraktiv wegen der PKV.
Ansonsten könntest du dich bei einem jobcenter bewerben, die verbeamten auch ggf. wenn dies gewünscht ist und die Bewerberlage schlecht (so zumindest bei 2 Bekannten und dort sind sie auch froh, wenn sich mal Männer bewerben ;D)

Auch da müsste der Bundespersonalausschuss eingeschaltet werden, siehe § 17 BBG i.V.m. § 19 BBG. Der VLII ist kein dem Bachelor gleichwertiger Abschluss i.S.d. § 17 BBG.

Organisator

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Antw:[NW] anderer Bewerber
« Antwort #11 am: 14.01.2021 15:37 »

So einfach wie du es beschreibst, ist es aber nicht, da es an den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eines VL II er mangelt:

Ich bezog mich in meinem Post auf den Beitrag von Feidl, wonach es für eine Verbeamtung nicht notwendig ist , dass die entsprechende Tätigkeit nur von einem Beamten erfüllt werden kann.
Hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung habe ich keine Aussage getroffen, wobei es aber korrekt ist, dass der VL II nicht als Bildungsvoraussetzung für den gD (zumindest auf Bundesebene) ausreichend ist.