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E-Gruppe nachverhandeln nach Vorstellungsgespräch
WasDennNun:
--- Zitat von: cecco2001 am 05.11.2020 18:43 ---
--- Zitat von: Spid am 05.11.2020 18:40 ---Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
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Für mich hörte es sich aber so an, als ob sie sich noch nicht sicher sind, welche E-Gruppe sie halt für eine etwaige Weitergabe für die finale Entscheidung durch das Gremium angeben. Daher auch meine Fragestellung ob man das ggf. in eine Antwort-E-Mail formulieren könnte/sollte.
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Die EG ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten. Wenn Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen, dann erhält man das Entgelt eine EG niedriger.
(im allg. Verwaltungsteil wäre z.B. 9b die Tätigkeiten eines BSCler und wenn man keinen entsprechenden Bsc hat, dann bekommt man halt 9a)
Wenn also der AG meint, dir erst niedrigere Aufgaben zu übertragen um dir später erst höheren zu zugestehen, dann kann er das machen und du kannst genauso formulieren für welche Tätigkeiten du kommen willst und arbeiten willst, respektive (noch einfacher) das machen was Organisator sagt.
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