Über die Entwicklung der Berliner Besoldung berichtet seit langer Zeit ein Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Berliner Hauptstadtbesoldung auf seiner hervorragenden Homepage:
https://www.berliner-besoldung.de/Für die Einschätzung der vom Senat geplanten Entwicklung sind insbesondere die dort verlinkten Anfragen von Oppositionsparteien sowie die Antworten der Senatsverwaltung interessant, zuletzt:
Drs. 18/25 052 vom 06.10.20 sowie
Drs. 18/ 25 099 vom 08.10.20
Der Senat plant eine Erhöhung der Grundbesoldung von 2,5 Prozent zum 01.01.2021 (vgl. die letzte Drucksache, dort die Antwort auf die Frage Nr. 11) und kündigt wiederholt an, sämtliche Vorgaben der aktuellen Entscheidung des BVerfG beachten zu wollen (vgl. z.B. ebd., die Antwort zu den Fragen 4 und 9). Wie sie beides unter einem Hut bringen will, bleibt allerdings im Ungefähren. Eventuell ist zu vermuten, dass in guter sozialdemokratischer Tradition das Besoldungsanpassungsgesetz für das nächste Jahr mit einem Gutenquadraturdeskreisesgesetz verbunden wird, das in Coronazeiten dafür sorgen soll, dass im Sinne der Fürsorge die Berliner Beamten ab 2021 mit viel guter Luft versorgt werden.
Das Land Berlin wird seine Besoldungsanpassungsgesetz prozeduralisieren müssen - da wird man dann sehen, wie es die geplante Erhöhung um 2,5 Prozent mit den Vorgaben des BVerfG in Einklang zu bringen gedenkt. Wiederkehrend wird auch von einem Reparaturgesetz gesprochen, das wohl unabhängig vom Besoldungsanpassungsgesetz vorangetrieben werden soll (vgl. z.B.
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/beamtenpolitisches-grundsatzgespraech-mit-finanzsenator-kollatz/). Es bleibt also abzuwarten, wie sich der Berliner Senat in seiner Funktion als traditionsreiche Kfz-Werkstatt des Vertrauens schlagen wird.
Zwischenzeitlich hat sich ein Zweckbündnis von GdP, dbb und Richterbund gebildet, das zukünftig enger kooperieren will, vgl. z.B.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Richterbund-dbb-und-DGB-beraten-zur-Amtsangemessenen-Alimentation