Hallo Forengemeinde!
Ich bin Bundesbeamter (A11) und möchte zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) in einem Bundesland wechseln.
Dort wurde mir eine Stelle im hD (bewertet nach A13h/14) angeboten.
Nachteil ist folgender:
Die KöR übernimmt mich Statusgerecht, d.h. ich werde vermutlich auf die Stelle als A11er gesetzt, dann folgt nach einem halben Jahr die Beförderung nach A12 und dann alle zwei Jahre eine weitere Beförderung bis die A14 erreicht wird.
Da das Land wesentlich „schlechter“ zahlt wie der Bund stellt sich mir nun die Frage, ob ich bei einem Wechsel dann A11 nach der Landesbesoldung erhalte oder eine Art Besitzstandswahrung genieße und den selben Betrag erhalte, wie vorher.
Mit freundlichen Grüßen
Maddin