Wie @Lars73 bereits ausführte, ist das Tätigkeitsmerkmal schwer zu erreichen, denn es baut auf E9b/E9c/E11 auf: es bedarf also einer Tätigkeit, die sich zunächst aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit der E9b (Normalverantwortung) bereist besonders - also gewichtig - hinsichtlich der Verantwortung heraushebt, das Merkmal der Bedeutung (E10/E11) ist eng verwandt mit Verantwortung, bedarf also einer weiteren Heraushebung aus eben dieser bereits besonders verantwortungsvollen Tätigkeit - und daraus muß sich eine Tätigkeit der E12 nochmals erheblich herausheben. Es handelt sich um eine Spitzenfunktion der auf E9b aufbauenden Tätigkeiten und besitzt einen Ausnahmecharakter.