Autor Thema: [HE] Fragen zur Verbeamtung und Stellenbewertung. Schlechterstellung möglich?  (Read 1964 times)

Intruder1984

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Hallo,

Ich habe folgende Fragen zu einer Verbeamtung, gehobener Dienst A12 oder A13, Hessen.

A) Wie wird die Eingruppierung vollzogen, wenn man von TVH zum Beamtentum wechselt. Wie wird die Stelle dann bewertet und eingestuft. Es stellt sich hier die Frage, ob ich A12 oder A13 erhalte. Wonach wird das bemessen?

B) kann man bei einer Verbeamtung auch im Vgl. zum TVH Verdienst, 12 Stufe 4 finanziell erheblich schlechter gestellt werden?
Bsp. E12, Stufe 4 und dann A12 Stufe 1 wäre ein erheblicher finanzieller Nachteil. Wie ist das zu bewerten? Würde man dann eher der A13 zugeordnet?

Danke für EINE Beantwortung der Fragen.
« Last Edit: 07.11.2020 23:45 von Admin2 »

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Verbeamtung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn, d.h. im gehobenen Dienst entweder A9 oder A10. Ein höheres Amt bei Verbeamtung ist möglich aber nicht zwingend.

Die Zuordnung zu den Stufen erfolgt nach 28 und 29 HBesG.

Die Bewertung der Stelle bzw des Dienstpostens hat nichts mit der Eingruppierung von Beschäftigten zu tun; dass sich jemand durch eine Verbeamtung schlechter stellt ist rechtlich möglich und kommt durchaus vor

Intruder1984

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Vielen Dank für die Info.