Der AG wird Dir in irgendeiner Form eine auszuübende Tätigkeit zugewiesen haben. Daraus ergibt sich Deine Eingruppierung. Weichst Du von dieser auszuübenden Tätigkeit ab, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn Du Dich mit einem anderen - bspw. einem übergriffigen Vorgesetzten - zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen hast, würden hier gleich beide abgemahnt. Wenn der AG wollte, daß Du etwas anderes als bisher tätest, würde er das veranlassen. Eine gute Handlungsoption wäre es, das unbotmäßige Verhalten zu beenden.