Autor Thema: Stufe bei Höhergruppierung  (Read 2120 times)

Sumsi145

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Stufe bei Höhergruppierung
« am: 06.11.2020 20:43 »
Hallo,
Ich hoffe hier kann mir geholfen werden :)
Ich bin gerade überfragt, wie ich denn Eingruppiert werde.
Ich bin als Erzieherin in einer Kita tätig.
Meine Ausbildung beendete ich 2014. Ich habe dann im September 2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen und wurde in S6 Stufe 1 gruppiert. Nach einem Jahr in Stufe zwei. Im September 2018 wäre ich (wenn ich richtig gerechnet habe) in S 8a Stufe 3 gestiegen.
Aber ich wurde als Stellvertretende Leitung dann in S 13 Stufe 2 eingestuft.
Soweit so gut. Ab 01.11 2019 war ich dann in Elternzeit. Beantragt habe ich 2 Jahre, aber ab 01.11.2020 arbeite ich jetzt wieder für 25h. Aber nicht als stellvertretende Leitung. D.h S 8 a.
Ist das richtig, dass ich trotz meiner Berufserfahrung jetzt weiterhin in Stufe 2 festhänge?
Fängt meine Stufenlaufzeit jetzt wieder von vorne an?

Spid

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Antw:Stufe bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 06.11.2020 20:50 »
Handelt es sich um dasselbe Arbeitsverhältnis?

Sumsi145

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Antw:Stufe bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 07.11.2020 06:46 »
Ja ich bin seit 2014 beim gleichen Arbeitgeber.

Spid

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Antw:Stufe bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 07.11.2020 07:38 »
Nach dem AG habe ich nicht gefragt, sondern danach, ob es dasselbe Arbeitsverhältnis ist. Arbeits- und tarifrechtlich können zu einem AG mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Das Arbeitsverhältnis als in S13 ruhte für die Zeit der Elternzeit. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage (und auch darauf, ob ein Beschäftigungsanspruch nach S13 verwirkt worden ist) ist, ob das ruhende Beschäftigungsverhältnis zu anderen Bedingungen wieder auflebte oder es sich um eine für die Elternzeit unschädliche Teilzeitbeschäftigung in einem neuen Beschäftigungsverhältnis während des Ruhens des alten Beschäftigungsverhältnisses handelt.

Sumsi145

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Antw:Stufe bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 07.11.2020 14:27 »
Meine vorherige Stelle als stellvertretende Leitung konnte ich laut Arbeitgeber nicht mehr haben, da ich nur Teilzeit arbeite und er eine Vollzeitkraft beschäftigen möchte.
Wenn ich aber wieder Vollzeit arbeiten werde, werde ich meine alte Stelle wieder antreten können.
Das heißt für die Dauer der Elternzeit gibt es einen Änderungsvertrag.

Spid

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Antw:Stufe bei Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 07.11.2020 14:47 »
Dann handelt es sich also nur um eine vorübergehende Übertragung? Die berührt die Eimgruppierung nicht.