Autor Thema: Weitergabe der Personalakte an neuen Arbeitgeber  (Read 2449 times)

Leylesh

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Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema lange im Internet recherchiert, aber keine gültige Antwort gefunden.
Ich bin bei der Stadt eingestellt, davor beim Kreis (beides Verträge nach Tarif).
Wie sieht es hier mit der Weitergabe der Personalakte an den neuen Arbeitgeber aus?

Beispiel: Hat mein ehemaliger Arbeitgeber (Kreis) meine Personalakte an den neuen Arbeitgeber (Stadt) weitergegeben oder hat mein jetziger Arbeitgeber eine neue Personalakte erstellt? Existieren nun zwei Personalakten von mir? Ich habe mich nur gewundert, da mein Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte oder Weitergabe nicht eingefordert wurde.

Gibt es eine eine generelle Regelung für Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst hinsichtlich Arbeitgeberwechsel?

Über Eure Antworten freue ich mich sehr.

Leylesh

Spid

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Antw:Weitergabe der Personalakte an neuen Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 07.11.2020 14:46 »
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung. kölnmetall wird auch keine Personalakte bei den Espera Werken anfordern, nur weil sie beide denselben Tarifvertrag anwenden - oder beide zur Privatwirtschaft gehören.

Britta2

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Antw:Weitergabe der Personalakte an neuen Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 08.11.2020 10:16 »
Ich glaube nicht, dass sich etwas geändert hat infolge  DSGVO. Sie tauschen sich telefonisch aus. Die Akte wird nicht versendet.