Autor Thema: Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung  (Read 2249 times)

Phil

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Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« am: 07.11.2020 19:35 »
Ich stehe gerade mal wieder vor einem Rätsel.

Der potentielle AG erlaubt ausschließlich die Online-Bewerbung. So weit, so gut.

Beigefügt werden sollen in eingescannter Form beglaubigte Kopien aller Zeugnisse.

Ist da jetzt jemand erst kürzlich im digitalen Neuland angekommen? Oder kann dahinter tatsächlich ein tieferer Sinn stecken?

Spid

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #1 am: 07.11.2020 19:42 »
Digital vorliegende Ablichtungen von Dokumenten können seit 2007 auch digital beglaubigt werden.

RsQ

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #2 am: 07.11.2020 20:59 »
Hmm, so richtig logisch scheint der Wunsch nicht. Warum nicht Scans der Originale?

Digital vorliegende Ablichtungen von Dokumenten können seit 2007 auch digital beglaubigt werden.

Ich kann also jemandem eine "frisierte" digitale Vorlage schicken - und dieser Jemand bescheinigt mir dann, dass es sich um ein originales Dokument handelt? Wie geht das?

Spid

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #3 am: 07.11.2020 21:03 »
Welchen Zusammenhang siehst Du zwischen meinen Ausführungen und Deinen Fragen dazu?

Phil

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #4 am: 07.11.2020 22:10 »
Ich weiß, dass ich zum Notar rennen, ihn meine Papiere einscannen und die Datei mit entsprechendem Vermerk und seinem Otto Wilhelm signieren lassen könnte.

Das wäre dann wohl eine beglaubigte digitale Kopie. Gewünscht wird hier jedoch der Scan beglaubigter Kopien. Aber wahrscheinlich zähle ich gerade nur Erbsen. So oder so ist mir der AG kompliziert.

RsQ

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #5 am: 07.11.2020 22:14 »
Ob man nun Originale scannt oder deren beglaubigte Kopien, dürfte letztlich irrelevant sein.

Sollte der AG ggf. beglaubigte digitale Kopien meinen, dann ist das "in eingescannter Form beglaubigte Kopien aller Zeugnisse" ein Formulierungsfehler, d. h. meint etwas anderes.

Letztlich ist es trotzdem Mehraufwand, der m. E. nicht im Verhältnis zum Nutzen steht. Im Zweifel ginge es doch schneller, man ließe sich bspw. eidesstattlich per Unterschrift die Echtheit der gescannten Unterlagen bestätigen.

Spid

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #6 am: 07.11.2020 22:25 »
In der Sachverhaltsschilderung erkenne ich weder einen Formulierungsfehler noch, daß der AG „Scan beglaubigter Kopie“ wünsche. Ausweislich der Sachverhaltsschilderung verlangt der AG:
Beigefügt werden sollen in eingescannter Form beglaubigte Kopien aller Zeugnisse.

Da steht nichts davon, daß beglaubigte Kopien eingescannt werden sollen. Vielmehr bedarf es des Einscannens des Originaldokuments, um eine beglaubigte digitale Kopie herzustellen. Da es um eine Online-Bewerbung handelt, dürfte das auch der einzige Weg zur Übermittlung einer beglaubigten Kopie sein.

Britta2

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #7 am: 08.11.2020 10:13 »
Die Forderung nach online Übersendung beglaubigter Kopien hinterfrage ich.
In dem Fall rechtlich korrekt müsste die Übersendung fälschungssicher direkt von einem Notar erfolgen. ---》  ich täte in der Personalabteilung anrufen und fragen, ob sie per Pist BEGLAUBIGTE Kopien benötigen oder es sich um ein Missverständnis handelt.

Spid

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #8 am: 08.11.2020 10:21 »
§39a BeurkG nicht gekannt oder nicht verstanden?

Feidl

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #9 am: 09.11.2020 13:35 »
Original scannen und hinschicken. Wenn ihnen das nicht reicht, werden sie sich schon melden.

Organisator

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Antw:Beglaubigte Kopien in Online-Bewerbung
« Antwort #10 am: 09.11.2020 14:50 »
Original scannen und hinschicken. Wenn ihnen das nicht reicht, werden sie sich schon melden.

Jupp. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Arbeitgeber eine notarielle Beglaubigung beabsichtigt.