Autor Thema: So schnell eine Absage, obwohl Beginn in weiter Ferne, intern schon vergeben?  (Read 2290 times)

karla

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Hallo,

eine Stelle war mit Beginn 1.5.21 ausgeschrieben.

In dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich habe ich bereits ein Jahr gearbeitet und zwar aktuell, also nicht vor zehn Jahren mal ein Jahr.

Da ich aber nicht alles kann, was in den Aufgaben stand, dachte ich, dass ich mich für die Behörde besonders interessant mache und quasi proaktiv mit Eingliederungszuschüssen vom Landeswohlfartsverband oder der Bundesagentur werbe i. V. m. Angabe meiner Schwerbehinderung, sodass ich mich dann in einem Gespräch entsprechend präsentieren kann.

Da ich anhand der erfüllten Voraussetzungen nicht offensichtlich ungeeignet bin, ging ich fest davon aus, dass ich eine Einladung erhalte.

Und was bekomme ich? Eine Absage nach nur 4 Tagen. O_O

Entweder die sind blind und haben das Wort "schwerbehindert" nicht gelesen und, oder die Stelle ist intern inzwischen schon besetzt oder war sie schon vor Ausschreibung.

Oder was meint ihr?

Ist für mich sehr ärgerlich, da ich auf die Stelle bei der Behörde richtig Lust hatte.

Ich hatte bei denen bereits vor Tagen per Mail nachgefragt, aber ich habe noch nichts erhalten und telefonisch habe ich meine Anfrage auch weiterleiten lassen, da man wohl nicht direkt mit der Personalabteilung telefonieren kann oder darf. :-/

Danke und Gruß

Spid

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Nun, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignet bist, hätte ein AG des öD Dich einladen müssen. Du kannst eine Entschädigung beanspruchen.

Grumbakiechel

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Sorry, vielleicht ist das jetzt eine blöde Frage, aber rein verständnishalber: Impliziert die Aussage".....da ich aber nicht alles kann, was in den Aufgaben stand" nicht, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerberin ungeeignet ist?
Beziehungsweise, dass andere Bewerber dann eine höhere Eignung haben können? Ich kenne mich damit nicht aus, deshalb bitte ich vorab schon mal um Entschuldigung bei allen, denen der Sachverhalt klar ist.

karla

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Entscheidend ist das Anforderungsprofil, die Erwartungen, die Voraussetzungen, an denen sich der AG messen lassen muss, aber nicht die Aufgaben.

Spid

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"Aufgaben" haben ja nichts mit dem Anforderungsprofil zu tun - und eine höhere Eignung anderer berührt nicht das Recht schwerbehinderter Bewerber, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

RsQ

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"Aufgaben" haben ja nichts mit dem Anforderungsprofil zu tun - und eine höhere Eignung anderer berührt nicht das Recht schwerbehinderter Bewerber, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Der Faktor "schwerbehindert" bezieht sich also nur auf die Einladung zum VG, nicht aber auf die anschließende Bewertung der Eignung für die Position? Es würde also ein Schwerbeschädigter, der (bspw.) in Teilaufgaben 5% weniger geeignet scheint, aufgrund der Schwerbehinderung einem anderen Bewerber gegenüber bevorzugt?

Spid

  • Gast
Der Faktor der Schwerbehinderung wirkt hinsichtlich der Stellenbesetzung öffentlicher AG ausschließlich auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Wie bereits ausgeführt, sind Aufgaben unbeachtlich, es kommt auf das Anforderungsprofil an. Wie jetzt eine Schwerbeschädigung in den Sachverhalt kommt, erschließt sich mir nicht.

Organisator

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Da ich anhand der erfüllten Voraussetzungen nicht offensichtlich ungeeignet bin, ging ich fest davon aus, dass ich eine Einladung erhalte.

Oder was meint ihr?


Ich gehe davon aus, dass "erfüllte Voraussetzungen" von dir und dem Arbeitgeber unterschiedlich interpretiert werden.