Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5830 times)

glber Engel

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Höhergruppierung
« am: 08.11.2020 15:38 »
Hallo zusammen,

hätte gerne mal Eure Meinungen zu meinem Anliegen gehört.

Ich arbeite im Bauhof einer Kreisstadt.
Unser Bauhof hat verschiedene Werkstätten, angefangen von einer KFZ Werkstatt,
einer Malerei, Schlosserei, Elektroabteilung, Schreinerei usw. ca. 35 Leute alles voll ausgestattet.
Natürlich ist auch eine Gärtnerabteilung, Straßenbau usw. mit von der Partie.

Mein Tätigkeitsfeld ist seit 20 Jahren die Schreinerei.
Bin damals mit der Endgeldgruppe 4 eingestellt worden und wurde nach zwei Jahren auf die Endgeldgruppe 6 hochgruppiert. Habe natürlich jetzt schon mehrere Jahre die Endstufe 6/6 erreicht.
In unserer Schreinerei werden von mir alle Arbeiten im Bereich der Holzverarbeitung erledigt. Beginnend mit  Reparatur-Arbeiten an sämtlichen städtischen Einrichtungen, wie Rathäuser, Schulen, Museen und und.... Auch Neuanfertigungen von Möbeln und Bauelementen, wie Fenster, Türen etc., Reparaturen an Spielgeräten (soweit zulässig), Unterhalt und Erneuerungen von historischen Holzgeländern und Holzbrücken, die auch von Fahrzeugen befahren werden, gehören mit dazu. Zimmermanns-Arbeiten werden ebenfalls erledigt z. B. der Bau von Brunneneinhausungen, Unterstände für den Weihnachtsmarkt oder Überdachungen. Alle Arbeiten werden völlig selbstständig erledigt, dass heißt seitens des Bauhofleiters oder des Bauamtes kommt ein Arbeitsauftrag, was angefertigt werden soll, keine Angaben welches Material verwendet werden soll, keine Angaben zur Konstruktion und Ausführung. Auch Kostenvoranschläge und sämtliche Bestellungen werden eigenständig von mir getätigt.    So nach dem Moto Du machst das schon.
Auch die Abteilung Planen und Bauen unsere Rathauses holt sich des Öfteren einen Rat, wie könnten wir dies und jenes kostengünstig Planen, oder wieviel Geld soll ich im nächsten Jahr für das ein oder andere Projekt im Haushalt einplanen.
 
Noch kurz ein Beispiel:
Beim Aufbau vom Weihnachtsmarkt, Stadtfesten und vielen anderen Veranstaltungen bekomme ich von der Bauhofleitung 4 oder 6 Leute zugeteilt, mit denen ich die ganzen Arbeiten durchführen darf. (Schaugst hald a bisserl, dass alles läuft.) Auch der Aufbau von Bühnen, die des Öfteren plus minus 50m² sind, läuft unter meiner Regie.

So und nun endlich zu meiner Frage?

Ist unter diesen Voraussetzungen ein Antrag auf Höhergruppierung in die EG 7 möglich bzw. sinnvoll???

Wenn ich persönlich meinen Aufgabenbereich so betrachte, sind einige Punkte enthalten, die der EG 7 entsprechen.

- Hochwertiges und selbstständiges Arbeiten, von der Planung bis zur Fertigstellung
- Spielplatz-Kontrolle (Reparaturen an Spielgeräten)
- Bühnenbau usw.

Ich habe auch schon mit den Personalräten gesprochen, die sehen das genau so.
Bis jetzt ist von meiner Seite kein schriftlicher Antrag gestellt worden.

Ich muss noch vorausschicken, dass mein Vorgänger mit den gleichen Voraussetzung und Tätigkeiten auf EG7 eingruppiert war. Ich weiß, dass darf nicht als Begründung mit angegeben werde, nur so als Hintergrund-Info.
Auch die anderen Abteilungen sind teilweise höher eingruppiert: Schlosser mindestens EG 7 oder 8, Elektriker alle EG 8, KFZ Bereich alle min 7 oder 8. Auch ohne Meisterprüfung.
Auf mündliche Anfrage bei unserem Personaler bekam ich die Antwort: "für den Bereich Schreinerei ist nicht mehr drin." In meinem Arbeitsvertrag steht "Im Bauhof angestellt als Schreiner", eine genaue Stellenbeschreibung hab ich noch nie gesehen.

Ich Freu mich auf Eure Einschätzungen und Antworten.




 

 







Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 08.11.2020 15:45 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Handwerkliche Tätigkeiten sind in landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnissen bzw. dort, wo sich die TVP auf Landesebene noch nicht auf solche einigen konnten, in den fortgeltenden Lohngruppenverzeichnissen geregelt, weshalb ohne Angaben zum Land keine Einschätzung dazu erfolgen kann, welche Entgeltgruppe zutreffend ist.

glber Engel

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 08.11.2020 16:26 »
Bundesland wäre Bayern.


Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 08.11.2020 16:42 »
Die „Entgeltordnung Handwerk Bayern“ liegt mir - zumindest hier zuhause - nicht vor. Das Entgeltgruppenverzeichnis ist aber mit seinen zahlreichen aufgeführten konkreten Eingruppierungsbeispielen recht einfach handhabbar. Der AG muß Dir, sofern Du freier AN bist, Einsicht in die tarifliche Norm gewähren, sofern Du Mitglied in einer vertragschließenden Gewerkschaft bist, kann er Dich auf Deine Koalition verweisen. Dann bekommst Du den entsprechenden Tarifvertrag dort. Dann kannst Du schauen, wo Du Dich wiederfindest.

glber Engel

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 08.11.2020 16:46 »
Alles klar.
Danke erstmal für die Info!