Autor Thema: Ab wann EG und Stufe verhandeln, verhandelbar?  (Read 6164 times)

hannes

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Hallo,

ich höre und lese immer, dass im Bewerbungsgespräch o. g. verhandelt wurde.

Aber (ab) wann macht das Sinn und wann macht man sich zum Volldeppen oder wann ist man gleich raus, wenn man sagt, dass man mit der EG oder der Stufe nicht zufrieden ist?

Ich gehöre aktuell zur unteren Mittelschicht sozusagen, bekomme EG 6 Stufe 3. Hatte jetzt ein Gespräch, wo in der Anzeige stand, dass es EG 5 gibt. Im Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Stufe 3 erhalten würde. Die Aufgaben rechtfertigen einfach keine EG 6, vllt mal nach ein paar Jahren der Zugehörigkeit!? Aktuell bin ich befristet angestellt, die zu besetzende Stelle ist unbefristet. Die Aufgaben machen mir Laune und unterm Strich habe ich sogar mehr vom Netto, da ich weniger fahren muss. Der potentielle neue AG ist auch ein sehr sozialer AG und man hat dort Freiheiten, die ich zzt. nicht habe. Für mich ist Geld nicht (mehr) das Wichtigste. Ich habe viele Jahre in der Privaten gearbeitet und mich dort "umgerechnet" in der Stufe 11 Stufe 3 bewegt.

Für mich kam im Gespräch halt der Gedanke "Frage ich jetzt, ob eine EG 6 möglich wäre oder schieße ich mich damit ins Aus, da ich ja wissen können sollte, dass keine 6 möglich ist und die anderen ja auch "nur" eine 5 bekommen?".

Wie macht ihr das?

Und wann sind für die Personaler unter uns solche Kandidaten raus, wenn die versuchen, zu verhandeln?

Danke.

MfG

Spid

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Antw:Ab wann EG und Stufe verhandeln, verhandelbar?
« Antwort #1 am: 09.11.2020 07:36 »
Findet auf das zu begründende Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

hannes

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Antw:Ab wann EG und Stufe verhandeln, verhandelbar?
« Antwort #2 am: 09.11.2020 07:53 »
TVöD VKA

Lars73

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Antw:Ab wann EG und Stufe verhandeln, verhandelbar?
« Antwort #3 am: 09.11.2020 08:04 »
Wenn die Aufgaben E5 begründen ist mit dem Aufgaben keine Eingruppierung mit E6 möglich. Grundsätzlich ist die Stufe innerhalb bestimmter Grenzen verhandelbar. Allerdings müsste dafür ein Personalgewinnungsproblem vorliegen.
E6 ist möglich, wenn man dir Aufgaben nach E6 überträgt. Wie gut die Chancen dafür sind hängt von diversen Faktoren ab. Aktuell vermutlich sehr gering. In Zukunft kann man sich ggf. intern auf E6 Aufgaben bewerben oder vielleicht auch so übertragen bekommen. Es ist aber nichts was man fest einplanen sollte.

RsQ

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Antw:Ab wann EG und Stufe verhandeln, verhandelbar?
« Antwort #4 am: 09.11.2020 12:35 »
Wie macht ihr das?

Die EG ist ja meist fix vorgegeben, wenn die Ausschreibung erstellt wird. Da dürfte es also faktisch keinen Spielraum geben. Bleibt der Spielraum bei der Stufe.

Mein Vorgehen: Wenn die Stelle für mich nur bei einer Stufe >1 attraktiv ist, dann spreche ich den möglichen/absehbaren Spielraum an. Bisher schien das nie ein K.o.-Kriterium, solange man sich da ausreichend realistisch gibt.

Ansonsten signalisiere ich, dass ich anhand der EG-Angabe in der Ausschreibung ausreichend über das Einkommen orientiert bin (ob genug liest man ja, dass Leute mit TVÖD-Rechner & Co. nichts anfangen können und dann im VG erstaunt sind, mit welchen Einkommen sie konfrontiert werden) - und würde es mal den Anruf mit einer Zusage geben  8), würde ich ggf. nochmal dezent in Sachen Stufe nachfragen (im Zweifel aber auch in Stufe 1 anfangen).