Autor Thema: Höhergruppierung von E5 auf E6 - Stufenanpassung  (Read 2243 times)

Brandywine17

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Hallo,

ich bin seit 01.09.15 im TV-L angestellt. Eingestellt wurde ich E5 Stufe 1.
Folglich kam ich nach einem Jahr (01.09.16) in die Stufe 2.
Nach einer Höhergruppierung in die E6 im August 2017 musste ich die Stufe 2 wieder von vorne beginnen.
Das heißt, dass ich insgesamt fast 3 Jahre (01.09.16 bis 01.08.19) in der Stufe 2 war.
Ist das rechtens bzw. steht mir hier ein Garantiebetrag zu?


Wdd3

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Antw:Höhergruppierung von E5 auf E6 - Stufenanpassung
« Antwort #1 am: 09.11.2020 08:37 »
TV-L - Höhergruppierung
Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.