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Auszahlung Überstunden / Urlaub bei Vertragsende

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wisma:
Vielen Dank für die Antworten.

Es handelt sich um Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto. Diese wurden also nicht vom Arbeitgeber angeordnet. Für einen Urlaubsantrag ist es derzeit leider zu spät. Verstehe ich es richtig, dass die Überstunden und die Urlaubstage dennoch ausgezahlt werden?

Spid:
Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.

wisma:

--- Zitat von: Spid am 09.11.2020 12:51 ---Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.

--- End quote ---

Sprich, wenn ich die "Plusstunden" (keine verordneten Überstunden in dem Sinne) nicht nehme, verfallen diese und der Urlaub wird ausgezahlt?

WasDennNun:

--- Zitat von: wisma am 09.11.2020 13:06 ---
--- Zitat von: Spid am 09.11.2020 12:51 ---Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.

--- End quote ---

Sprich, wenn ich die "Plusstunden" (keine verordneten Überstunden in dem Sinne) nicht nehme, verfallen diese und der Urlaub wird ausgezahlt?

--- End quote ---
Ja.
Wie du dein Gleitzeitkonto organisierst ist dein "Problem".
Bei einigen AG verfallen jedes Quartal/Jahr diese Stunden, ohne ein Anrecht auf Auszahlung.

Spid:
Bei einem Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto, das nicht aus Überstunden besteht, kommt es darauf an, was dazu wirksam vereinbart worden ist.

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