Hallo Zusammen,
ich bin in meiner Behörde in Sachsen für die Erarbeitung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen zuständig. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die zudem noch mit wichtigen Fristen versehen ist. Ich bin derzeit in die E 10 eingruppiert, möchte aber gern in die E 12 bzw. mindestens in die E 11. Außerdem übernehme ich zusätzliche Aufgaben wie z. B. Zahlungsverkehr, UST-Erklärungen, Statistiken und bin Hauptansprechpartner für den gesamten Bereich Buchhaltung. Ich besitze somit ein breitgefächertes Wissensspektrum. Weiterhin kontrolliere ich dauerhaft die Buchungen von meinen Kollegen und nehme ggf. selbst Korrekturen vor. Da ich weiß, dass die Eingruppierung allein von der Tätigkeitsbeschreibung abhängt, möchte ich diese gern so umschreiben, dass die Personalabteilung auf dieser Grundlage eine Höhergruppierung veranlassen kann. Kann mir jemand Tipps geben, wie man die Tätigkeitsbeschreibung so gestalten könnte, dass eine E 12/E 11 gerechtfertigt wäre? Übernimmt jemand vergleichbare Aufgaben und ist höher eingruppiert?
Außerdem habe ich von Zulagen gehört, falls keine freie E 12/E 11 vorhanden ist. Kann mir jemand das Prinzip von Zulagen erklären? Ich weiß nur, dass wenn man Zulagen bekommt keine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit der höheren Entgeltgruppe erfolgt.